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Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen

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[1] Artikel 1 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644). Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

§ 1 Umstellung auf die doppelte Buchführung, Eröffnungsbilanzstichtag

 

(1) Gemeinden und Gemeindeverbände haben spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.

 

(2) 1In der Zeit vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bis zum Stichtag 1. Januar 2009 können die Gemeinden und Gemeindeverbände jeweils mit Beginn eines Haushaltsjahres mit der Erfassung der Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung beginnen. 2Zu diesem Stichtag ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

 

(3) 1Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zum Stichtag nach Absatz 2 Satz 1 schrittweise in einzelnen Aufgabenbereichen die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfassen. 2Wird nur in einzelnen Aufgabenbereichen begonnen, ist für diese eine Vermögens- und Schuldenübersicht nach § 5 aufzustellen.

§ 2 Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses

 

(1) 1Gemeinden und Gemeindeverbände haben spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung aufzustellen. 2In der Zeit vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bis zum Stichtag nach Satz 1 kann ein Gesamtabschluss jeweils zum Schluss eines Haushaltsjahres aufgestellt werden, wenn bereits ein Jahresabschluss nach § 95 der Gemeindeordnung aufgestellt wird.

 

(2) Bei der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses brauchen keine Vorjahreszahlen angegeben zu werden.

§ 3 Aufstellung des neuen Beteiligungsberichts

 

(1) 1Gemeinden und Gemeindeverbände haben spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 einen Beteiligungsbericht ...

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