Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffrei ... / § 3 Erhebung der Informationen

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

(1) 1Der Betreiber übermittelt die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 genannten Informationen unter Angabe seines Namens sowie des Namens des Eigentümers der Betriebseinrichtung (Bericht) zum ersten Mal für das Jahr 2019 elektronisch und nach dem Anhang zum Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1714 der Kommission vom 23. September 2019 zur Festlegung, in welcher Form und mit welcher Häufigkeit die Mitgliedstaaten Daten für die Berichterstattung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates zu übermitteln haben (ABl. L 267 vom 21.10.2019, S. 3) an die nach Landesrecht zuständige Behörde. [1] [Bis 14.12.2020: Der Betreiber übermittelt die in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 genannten Informationen unter Angabe seines Namens sowie des Namens des Eigentümers der Betriebseinrichtung (Bericht) zum ersten Mal für das Jahr 2007 in elektronischer Form und nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 an die nach Landesrecht zuständige Behörde. ] 2Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann vorschreiben, dass der Betreiber das von ihr festgelegte elektronische Format[2] [Bis 14.12.2020: Format der elektronischen Form] zu benutzen hat.

 

(2) 1Der Bericht ist bis zum 30. April[3] [Bis 14.12.2020: 31. Mai] des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres abzugeben. 2Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall auf Antrag des Betreibers die Frist bis zum 31. Mai[4] [Bis 14.12.2020: 30. Juni] des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres verlängern, wenn die spätere Abgabe die rechtzeitige Weiterleitung des Berichts an die Europäische Kommission nicht erschwert. 3Der Verlängerungsantrag muss spätestens bis zum 31. März[5] [Bis 14.12.2020: 30. April] des dem jeweiligen Berichtsjahr folgenden Jahres gestellt werden.

[1] Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Anzuwenden ab 15.12.2020.
[2] Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Anzuwenden ab 15.12.2020.
[3] Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Anzuwenden ab 15.12.2020.
[4] Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Anzuwenden ab 15.12.2020.
[5] Geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006. Anzuwenden ab 15.12.2020.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)
    84
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    82
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    40
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung
    28
  • Arbeiten in Küchenbetrieben / 2.1.1 Raumabmessungen
    20
  • Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung
    19
  • Waschräume, Waschgelegenheiten
    17
  • Betriebliche Notfallplanung für Unternehmen aller Größen / 4 Betrieblichen Notfallplan erstellen
    16
  • Verantwortung im Arbeitsschutz: Unternehmer und Führungs ... / 6 Pflichten der Führungskraft
    16
  • Brandschutztüren / 2.1 Missbräuchliche Nutzung vermeiden
    14
  • Explosionstechnische Kenngrößen / 13 KST-Wert
    12
  • Zeitarbeit / 4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb
    12
  • Arbeiten mit Druckluft / 3.2.1 Lärm durch Kompressoren
    11
  • Richtiges Verhalten nach schweren und tödlichen Unfällen
    11
  • Sicheres Arbeiten an Aluminium-Schmelzöfen / 2.3 Gefahrstoffe
    11
  • Beschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeiter
    10
  • DGUV Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (bisher BGI/GUV-I 504-41) [zurückgezogen]
    10
  • Unterkünfte / 1.1 Unterkünfte auf Baustellen
    10
  • Explosionsschutz: Zündquellenbewertung
    9
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume / 2 Ausstattung und Pflege
    9
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006

§ 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt für Betriebseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren