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DGUV Regel 113-010: Sicheres Arbeiten in der Gummiindust ... / 6.2.4 Arbeiten an Walzwerken

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Walzwerke werden zum Herstellen, Vorwärmen oder Weiterverarbeiten von Gummimischungen verwendet.

Abbildung 16: Walzwerk, Stockblender – Prinzipskizze

Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:

Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen

Auswahl und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
  Schutzhandschuhe, die gegebenenfalls bei Arbeiten an Walzwerken benutzt werden müssen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Einzelfall auswählen (insbesondere Schutz gegen Schnittverletzungen und hohe Temperaturen)

Rechtsgrundlagen und Informationen:

PSA-BV, § 9 Abs. 2, 3 GefStoffV, §§ 29 bis 31 BGV A1 i. V. m. Abschnitt 4.11 bis 4.13 BGR A1; BGR 189 bis 201; BGI 515; Merkblatt A 008 der BG Chemie

Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln

Von Hand geführte Werkzeuge/Handwerkzeuge (z. B. Messer, Scheren)
Schneiden bei sich bewegenden Produkten
  Nur vorne abgerundete Messer verwenden, soweit das betriebstechnisch möglich ist
  Messer mit sicherem Griff verwenden (der Hand angepasster, ergonomisch gestalteter Griff mit "Nase", die Abrutschen der Hand zur Schneide verhindert)
  Ausschneiden der Mischungen auf der Walze eines Walzwerkes mit dem Handmesser: unter der Mitte der Walze vom Körper weg schneiden (siehe Abbildung 18)
  Siehe auch Abschnitt 3.7 der BGI 571

Abbildung 17: Empfehlenswerte Messer – Beispiel

Abbildung 18: Ausschneiden der Mischung auf einer mit Schaltstange gesicherten Walze

Ungeschützte bewegte Maschinenteile

Spalt zwischen den Walzen (Einzug von Händen, loser Kleidung)
Schlaufenbildende und beutelnde Gummimischungen
  Einzugstellen, die im Arbeits- und Verkehrsbereich liegen, durch trennende Schutzeinrichtungen (Verdeckungen) sichern, um zu verhindern, dass die Einzugstellen durch Hi...

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