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DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzsc ... / Anhang 4 Gefährdungen bei der Rettung und mögliche Maßnahmen

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Gefahren können sich z.B. ergeben durch

  • fehlendes oder mangelhaftes Rettungskonzept,
  • Auswahl eines ungeeigneten Rettungssystems,
  • unzureichende oder nicht vorhandene Betriebsanweisung,
  • mangelhaft durchgeführte Unterweisung,
  • nicht durchgeführte Prüfung der Ausrüstung,
  • Überschreitung der Gebrauchsdauer der Ausrüstung,
  • unsachgemäße Aufbewahrung und Pflege der Ausrüstung,
  • nicht ausreichende Anzahl von Personen zur Durchführung der Rettungsmaßnahme,
  • nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Rettungsausrüstung,
  • unzureichende Erstversorgung und Übergabe an den Rettungsdienst,
  • nicht am Einsatzort verfügbare Ausrüstung.

Um die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen zu überprüfen, sind praktische Übungen am Einsatzort oder zumindest unter vergleichbaren Rahmenbedingungen zu planen und durchzuführen.

Mögliche Gefährdung bei der Rettung Mögliche Maßnahmen
Längeres freies Hängen im Auffanggurt
  • Rettungsverfahren ist so auszuwählen, dass ein längeres Hängen vermieden wird
  • schnelle und gut trainierte Rettung
  • Rettungsausausrüstung am Einsatzort vorhalten
Hängetrauma
  • geeigneten Auffanggurt benutzen und diesen exakt anpassen, Hängeprobe durchführen
  • Trittschlinge zur Entlastung nutzen
Schlechte Erreichbarkeit der zu rettenden Person
  • Festlegung eines sicheren Zugangsverfahrens (z.B. Einsatz eines Kranes mit Arbeitskorb oder Hubarbeitsbühne)
  • aktive Rettung durch Einsatz von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
Absturz der rettenden Person
  • geeignete technische Maßnahmen wie z.B. ein Geländer
  • Sicherung mit PSA gegen Absturz (Rückhaltesystem, Auffangsystem)
Versagen der Anschlageinrichtung (AE)
  • Empfehlung: eine Anschlageinrichtung (AE) für den Benutzer/die Benutzerin der PSA gegen Absturz und eine weitere AE für die rettende Person
  • bei Benutzung nur einer AE muss die durch den Auffa...

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