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DGUV Regel 112-199: Benutzung von persönlichen Absturzsc ... / 6 Rettungskonzept

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[Vorspann]

Bei der bestimmungsgemäßen Benutzung eines Auffangsystems (PSA gegen Absturz) wird eine Person im Falle eines Absturzes sicher aufgefangen. Trotzdem kann es durch längeres bewegungsloses Hängen in einem Auffanggurt zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Der Blutkreislauf wird gestört, so dass ein orthostatischer Schock (Hängetrauma, siehe DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe – Notfallsituation: Hängetrauma"), unter Umständen mit Todesfolge, eintreten kann. Zudem ist nach einem aufgefangenen Absturz mit Verletzungen durch Aufschlagen an Strukturen von Bauwerken oder Einrichtungen zu rechnen. Daher ist die unverzügliche Einleitung der Rettungsmaßnahmen überlebenswichtig. Um schnellstmöglich eine Rettung durchführen und damit eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten zu können, muss vor der Benutzung von PSA gegen Absturz ein Rettungskonzept erstellt werden.

Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin bzw. der vor Ort verantwortlichen Person, in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten das Rettungskonzept so auszuarbeiten, dass die zu rettende Person vom Rettungsdienst übernommen werden kann.

6.1 Vorgehensweise

Voraussetzung für das Erstellen eines funktionierenden Rettungskonzepts ist die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten am Einsatzort. Dabei sind neben den Bedingungen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dahin auch Einflüsse aus der Umgebung zu berücksichtigen und ein geeignetes Rettungsverfahren festzulegen (Beispiele siehe Abschnitt 7).

6.2 Rettungsausrüstung und Arbeitsmittel zur Rettung

In Abhängigkeit des ausgewählten Rettungsverfahrens sind z.B. erforderliche Geräte oder Ausrüstungen zu bestimmen und am Einsatzort bereit zu halten. Dabei können auch am Arbeitsort vorhandene Arbeitsmittel (z.B. Hubarbeitsbühne, fahrbare Arbeitsbühne, Flurförderzeuge mit Arbei...

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