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DGUV Regel 108-602: Branche Schrotthandel / 3.9.2 Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie weiteres Zubehör

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Zur Durchführung verschiedener Prozesse, die mittel- oder unmittelbar der Behandlung der Schotter dienen, kommt verschiedenes Zubehör zum Einsatz. Dazu zählen in erster Linie Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie Zurrmittel zur Ladungssicherung.

Zum Anschlagen von Lasten werden vorwiegend Stahldrahtseile und Rundstahlketten eingesetzt. Als weitere Betriebseinrichtungen kommen auch Hochdruckreiniger, Leitern und Tritte, elektrische Handmaschinen usw. zum Einsatz. Dazu erfolgen hier keine weiteren Ausführungen und es wird auf das einschlägige Regelwerk verwiesen.

Rechtliche Grundlagen
  • §§ 3 - 5 der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
  • § 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 54 bzw. 55 "Winden, Hub- und Zuggeräte"
  • DGUV Regel 100-500 bzw. 100-501, Kap. 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb"
  • DGUV Regel 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen"

 

Gefährdungen

Bezüglich der Gefährdungen der jeweiligen Betriebseinrichtungen zum Transport insgesamt und zur Aufbereitung des Schrottes wird auf die vorangehenden Kapitel verwiesen. Hinzukommende Gefährdungen sind:

  • getroffen und gequetscht werden durch pendelnde oder herabfallende Teile,
  • abstürzen von hochgelegenen Flächen, Fahrzeugteilen u.ä. beim Anschlagen von Lasten oder der Durchführung der Ladungssicherung,
  • Gesundheitsgefährdung beim Kontakt mit Gefahrstoffen, die bei einem Lastabsturz frei gesetzt werden,
  • Fehlhandlungen durch eine unzureichende oder missverständliche Wahrnehmung von Signalen.

Abb. 110

Richtig gewählter Neigungswinkel

Maßnahmen
  • Beachten Sie die Betriebsanleitung des Herstellers. Daraus ergeben sich die wesentlichen Sachverhalte, damit Sie eine Betriebsanweisung erstellen und Ihre Beschäftigten unterweisen können. Ihre Betriebsanwei...

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