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DGUV Information 240-410: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" (bisher BGI/GUV-I 504-41) [zurückgezogen]

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[Vorspann]

Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Vorbemerkungen

Die Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Untersuchungen können sich insbesondere aus den Maßnahmen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) sowie aus den in Abschnitt 3 dieser Handlungsanleitung aufgeführten Anlässen ergeben. Diese Handlungsanleitung gibt die entsprechenden rechtlichen Vorgaben wieder und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

1 Rechtsvorschriften

Gemäß § 3 Abs. 1 BGV/GUV-V A1 hat der Unternehmer durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Abs. 1 BGV/GUV-V A1 erforderlich sind. Nach § 7 Abs. 2 BGV/GUV-V A1 darf der Unternehmer Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Nach § 7 ArbSchG ist er verpflichtet, u.a. die gesundheitliche Eignung der Versicherten vor einer Übertragung von Aufgaben festzustellen.

2 Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Nachuntersuchungen

bis zum 25. Lebensjahr nach 36 Monaten,

über 25. bis 49. Lebensjahr nach 24-36 Monaten,

ab dem 50. Lebensjahr nach 12 –18 Monaten
Vorzeitige Nachuntersuchung • Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit geben könnte.
• Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
• Auf Wunsc...

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