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DGUV Information 215-612: Kredit- und Finanzdienstleistu ... / 3.2 Arten elektronischer Gefahrenmeldeanlagen

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Überfallmeldeanlagen

Überfallmeldeanlagen sollen eine von den Tätern unbemerkte Alarmierung der hilfebringenden Stellen ermöglichen.

Zur Gewährleistung der Ersten Hilfe in Geschäftsstellen mit nur einem Versicherten bzw. einer Versicherten kann von einer Leitzentrale nach Alarmauslösung durch den Einsatz einer ORÜA mit Fernübertragung von Videobildern die Situation vor Ort sofort beurteilt und notwendige Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.

Eine Alarmauslösung kann bereits beim Betreten

  • der Geschäftsstelle durch

    • Eingabe eines Überfallcodes bei gleichzeitiger Zutrittsmöglichkeit,
    • Eingabe eines Überfallcodes in Verbindung mit der Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage,
  • des bankinternen Bereiches,
  • von Sicherungsbereichen (z. B. Wertschutzschrankraum, Technikraum),
  • des Wertschutzraumes

    sowie

  • beim Öffnen des Wertschutzschrankes/der Wertschutzraumtür,
  • bei der Ausgabe und Entgegennahme von Banknoten,
  • bei der Bereitstellung oder Autorisierung von Banknotenauszahlungen aus Banknotenautomaten unter Mitwirkung von Versicherten,
  • mit der Einleitung einer Öffnung des Hauptverschlusses bei KBA-, BBA- oder PLUS-Lösung,
  • bei der Ansteuerung von Zeitverschlussbehältnissen

realisiert werden.

In Ausnahmefällen kann bei fahrbaren Zweigstellen ergänzend eine akustische Alarmierung erforderlich sein. Diese muss dann an mehrere beauftragte Personen gerichtet sein, die mindestens während der gesamten Standzeit der Geschäftsstelle den Alarm wahrnehmen und weiterleiten können.

Siehe auch § 5 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen".

Zur Auslösung eines Überfallalarms sind unterschiedliche technische Lösungen im Einsatz, z. B.:

  • Handauslöser
  • Fußauslöser
  • Geldscheinkontakt
  • stationäre Funküberfallmelder
  • integrierte Auslösemöglichkeiten, z.B.

    • über elektronische Schlösser
    • elektronische Zutrittskontrollsysteme
    • Tastature...

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