Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DGUV Information 209-015: Instandhaltung – sicher und praxisgerecht durchführen (bisher BGI 577)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

[Vorspann]

Vorwort

Die Instandhaltung ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten. Rund 21 % aller tödlichen Unfälle ereignen sich hier. Und dies, obwohl das Instandhaltungspersonal nur 5 - 10 % der gesamten Produktionsbelegschaft ausmacht. Der Anteil in einigen mittelständischen Betrieben liegt bei 2 % und weniger. Grob geschätzt liegt die Unfallquote für Beschäftigte in der Instandhaltung rund 10 bis 20 Mal höher als für das Fertigungspersonal. Diese Quote ist in den letzten 25 Jahren in etwa konstant hoch geblieben.

Durch eine gut organisierte Instandhaltung lässt sich diese negative Quote deutlich senken.

Die vorliegende Schrift gibt Ihnen wichtige Informationen, wie Sie die Gefahren in den einzelnen Bereichen der Instandhaltung nachhaltig reduzieren können.

Es ist zur Reduzierung der Gefährdungen entscheidend, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Diese Vorgehensweise wird seit vielen Jahren im Arbeitsschutzgesetz gefordert. Die Betriebssicherheitsverordnung geht darauf noch einmal explizit für die Instandhaltung ein.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen auch in der Instandhaltung bedeutet Rechtssicherheit. Sie muss jedoch praxisgerecht gestaltet sein.

Einer der wichtigsten Unfallschwerpunkte ist das Arbeiten an laufenden Anlagen. Trotzdem ist das Arbeiten an laufenden Anlagen in der Instandhaltung zum Teil unumgänglich. Wird jedoch dabei die schon seit langem bekannte 4-Rang-Methode eingesetzt, können viele Unfälle vermieden werden.

Es werden aber auch Maßnahmen zur Reduzierung der Unfälle während folgender Arbeiten aufgeführt: Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten unter Spannung, Transportarbeiten und Arbeiten mit Gefahrstoffen.

Das Thema "Gefahrstoffe" wurde unter Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) erstellt, die am 01.06.2015 die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie (67/548/EWG bzw. 1999/45/EG) vollständig abgelöst hat. In der zum Zeitpunkt der Erarbeitung gültigen Fassung der Gefahrstoffverordnung wird an verschiedenen Stellen noch auf die Stoff- und Zubereitungsrichtlinie Bezug genommen. Eine Implementierung der CLP-Verordnung in die Gefahrstoffverordnung ist jedoch absehbar.

Diese Schrift richtet sich an alle in der Instandhaltung Tätigen im Bereich der verarbeitenden Industrie, wie zum Beispiel im Maschinenbau. In anderen Branchen - vor allem in der Chemie und der Verfahrenstechnik - gelten aufgrund der dort vorkommenden Gefährdungen und Risiken zusätzliche Anforderungen, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Die Maßnahmen werden in speziellen Schriften beschrieben. Sie können diese zum Beispiel bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie erhalten.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Tel.: 030 288763800

Fax: 030 288763808

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: "Fahrzeugbau, -antriebssysteme und Instandhaltung" des Fachbereichs "Holz und Metall" der DGUV
Ausgabe:

Januar 2018

DGUV Information 209-015 (bisher BGI/GUV-I 577)
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen › Webcode: p209015

1 Arbeitssicherheit und Instandhaltung

Die Zahl der Unfälle bei Instandhaltungsarbeiten ist extrem hoch. Das liegt insbesondere daran, dass bei Instandhaltungsarbeiten ein hohes Gefährdungspotential vorliegt. Viele Verantwortliche in den Betrieben halten dieses Gefährdungspotential für naturgegeben. Aus diesem Grund werden Gefährdungen nur zum Teil reduziert, obwohl eine Reduzierung in großem Umfang möglich wäre.

Diese Broschüre soll im ersten Schritt dazu beitragen, das Gefährdungspotential für Instandhaltungsarbeiten zu erkennen. Im zweiten Schritt sollen die beschriebenen Hilfen dazu anleiten, die Gefährdungen für das Instandhaltungspersonal zu reduzieren. Die folgenden Anregungen können dazu beitragen, dass die hohe Zahl der Unfälle in einem Unternehmen sinkt.

Die Broschüre behandelt relevante Gefährdungen, die sich auf das Instandhaltungspersonal auswirken und die besonderen Gefährdungen, die sich im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten ergeben. Sie richtet sich an alle Beschäftigten, die Instandhaltungsarbeiten durchführen.

Instandhaltung umfasst, gemäß DIN 31.051 und DIN EN 13.306, die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements über den gesamten Lebenszyklus einer Einheit, die dem Erhalt oder dem Wiederherstellen des funktionsfähigen Zustands dienen, sodass die geforderte Funktion erfüllt werden kann.

Die Grundmaßnahmen der Instandhaltung sind:

  • Wartung
  • Inspektion
  • Instandsetzung
  • Verbesserung

Die Wartung fasst alle Maßnahmen zusammen, die dem Erhalt der Funktion dienen und den Abbau des vorhandenen Abnutzungsvorrats verzögern. Die Inspektion beinhaltet alle Maßnahmen zur Festlegung und Beurteilung des Ist-Zustands und jene Maßnahmen, die dazu dienen, die Ursachen der Abnutzung zu bestimmen und die notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung einzuleiten. Unter Instandsetzung versteht man Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion einer fehler...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    225
  • Flammpunkt / 1 Unterschied zu Brennpunkt und Zündtemperatur
    175
  • Ruhezeit, Ruhepausen
    158
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.8 Unfallhäufigkeit – Lost Time Injury Frequency (LTIF)
    151
  • Pausenräume, Bereitschaftsräume, Liegeräume
    143
  • Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitern / 10 Arbeitsrechtliche Aspekte
    143
  • Warum dürfen Druckgasflaschen nicht in Arbeitsräumen, Kellern, Garagen etc. gelagert werden?
    121
  • Haftung des Unternehmers aus Organisationsverschulden be ... / 3 Rechtlicher Hintergrund
    111
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 4.3.1 Ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot
    108
  • Die Verordnung über Arbeitsstätten / 3.4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume (Anhang 4.2)
    106
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
    105
  • Mutterschutzrecht: Überblick / 5.2 Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten
    102
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 33 - 38 Fünfter Abschnitt Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen
    99
  • Erste Hilfe / 3.4.2.4 Abweichungen von der Schocklage
    96
  • Schichtarbeit
    96
  • Unfallstatistik: Kennzahlen für mehr Sicherheit ermitteln / 3.7 1000-Mann-Quote
    91
  • Lock Out Tag Out (LOTO) / 2 Das LOTO-Prinzip
    89
  • Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material gelagert werden?
    86
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    85
  • TRGS 722: Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher exp ... / 4.5.2 Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile
    85
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Moderne Wartungssicherheit: Lockout-Tagout (LOTO) – Wie die moderne Wartungssicherung funktioniert
Kette mit Schloss
Bild: MEV-Verlag, Germany

Jeder fünfte tödliche Unfall in deutschen Betrieben ereignet sich bei Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen. Unternehmen setzen daher zunehmend Lockout-Tagout-Systeme (LOTO) ein, um Wartungs- und andere Servicearbeiten möglichst sicher durchführen zu können. Was genau sind LOTO-Systeme, wie funktionieren sie und wie werden sie in die betriebliche Praxis umgesetzt?


Grundpfeiler der Arbeitssicherheit: Die Rolle von Betriebsanweisungen im Arbeitsschutz
Arbeitsschutz-Helm
Bild: Haufe Online Redaktion

Betriebsanweisungen regeln das Verhalten im Betrieb zum Vermeiden von Unfall- und Gesundheitsgefahren und richten sich an die Beschäftigten. Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen, Beschäftigte müssen sie befolgen. Betriebsanweisungen sind Grundlage für Unterweisungen. Nichterstellen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.


Gefahren des E-Zeitalters: Arbeitsschutz in der Elektroauto-Produktion
Elektrisches Auto wird an Ladestation geladen
Bild: Corbis

Experten streiten noch darüber, ob die Gefahren von Elektroautos für Beschäftigte in der Fahrzeugproduktion größer sind als bei Verbrennerfahrzeugen oder nicht. Sicher ist, dass bei Fertigung und Montage von Elektroautos aufgrund neuer Gefährdungsarten auch neue Qualifizierungen und Arbeitsschutzmaßnahmen notwendig sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Gefährdungen, Qualifikationen und Schutzkonzepte beim Arbeitsschutz in der Elektroauto-Produktion vorgestellt.


DGUV Information 209-015: I... / [Vorspann]
DGUV Information 209-015: I... / [Vorspann]

Vorwort Die Instandhaltung ist eine der gefährlichsten Tätigkeiten. Rund 21 % aller tödlichen Unfälle ereignen sich hier. Und dies, obwohl das Instandhaltungspersonal nur 5 - 10 % der gesamten Produktionsbelegschaft ausmacht. Der Anteil in einigen ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Arbeitsschutz Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren