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DGUV Grundsatz 303-005: Ausbildung und Fortbildung von L ... / A2.1.7 Aufgaben und Verantwortung der Laserschutzbeauftragten im Betrieb

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Teilziel

 

1.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kennt Aufgaben, Stellung und Verantwortung von Arbeitgeber/Vorgesetzten, fachkundiger Person nach OStrV und Laserschutzbeauftragten.

 

2.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin weiß, wie Laserschutzunterweisungen durchzuführen sind.

 

3.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kennt Beispiele für typische Praxisprobleme seiner Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter.

Inhalt

 

1.

Aufgaben und Verantwortung im Arbeitsschutz - Überblick

  • Unternehmer/Unternehmerin
  • Vorgesetzter/Vorgesetze
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Fachkundige Person nach OStrV
  • Laserschutzbeauftragter/Laserschutzbeauftragte
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterin
 

2.

Pflichtenübertragung gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 und gemäß § 6 ArbSchG

 

3.

Konkrete Aufgaben der Fachkundigen Person

  • Aufgaben zur Umsetzung des § 3 OStrV ("Gefährdungsbeurteilung, Messung und Berechnung")
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, von Messungen und Berechnungen bzw. fachkundige Beratung des Arbeitgebers
 

4.

Anforderungen an die Laserschutzbeauftragte (Berufsausbildung, Berufserfahrung, Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang)

 

5.

Konkrete Aufgaben der Laserschutzbeauftragten (OStrV, § 5 Abs. 2) Unterstützung des Arbeitgebers

  • bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der notwendigen Schutzmaßnahmen,
  • bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4,
  • bei der Mitwirkung an der Unterweisung,
  • bei der Organisation von Wartungs-, Service-, Instandsetzungsarbeiten - Zusammenarbeit mit Fremdfirmen (siehe auch DGUV Vorschrift 1, §§ 5 und 6),
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe und bei der Organisation der medizinischen Versorgung bei Augenunfällen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.
 

6.

Unterweisung (OStrV, § 8; vgl. TROS Laserstrahlung Teil 1)

  • formale Aspekte (Verantw...

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