Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) / § 5 Ermächtigung zur Durchführung bestimmter ärztlicher Leistungen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) 1Die Zulassungsausschüsse können über die Ermächtigungstatbestände des § 31 Abs. 1 Ärzte-ZV hinaus gemäß § 31 Absatz 2 Ärzte-ZV geeignete Ärzte und in Ausnahmefällen ärztlich geleitete Einrichtungen zur Durchführung bestimmter, in einem Leistungskatalog definierter Leistungen auf der Grundlage des EBM ermächtigen, wenn dies zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlich ist.

 

(2) Die Zulassungsausschüsse können ferner ohne Prüfung eines Bedarfs auf Antrag für folgende Leistungsbereiche Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigen:

 

1.

Zytologische Diagnostik von Krebserkrankungen, wenn der Arzt oder die Einrichtung mindestens 6000 Untersuchungen jährlich in der Exfoliativ-Zytologie durchführt und regelmäßig die zum Erwerb der Fachkunde in der zytologischen Diagnostik notwendigen eingehenden Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt,

 

2.

ambulante Untersuchungen und Beratungen zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

2Die Zulassungsausschüsse erteilen ohne Prüfung eines Bedarfs auf Antrag Ärzten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen sowie Ärzten, die an zugelassenen Krankenhäusern oder ermächtigten Einrichtungen tätig sind, eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 2 Nr. 13 SGB V, soweit diese Ärzte eine Genehmigung zur Durchführung der Abrechnung von Zweitmeinungsleistungen gemäß der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren des G-BA (Zm-RL) von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. 3Die Ermächtigung nach Satz 2 erfolgt für die Dauer der Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren.

 

(3) Für Ärzte, die am 31. Dezember 1994 zur Erbringung von ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
    485
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
    458
  • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
    224
  • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
    120
  • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    98
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
    93
  • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
    92
  • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
    71
  • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
    60
  • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
    48
  • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
    46
  • Wehrpflichtgesetz / § 6a Besondere Auslandsverwendung
    44
  • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
    39
  • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
    38
  • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
    36
  • Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein / §§ 51 - 58 Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
    34
  • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
    31
  • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
    29
  • Nachbarrechtsgesetz Hessen / §§ 14 - 19 Vierter Abschnitt Einfriedung
    28
  • Gerichtsvollzieherordnung / §§ 14 - 18 B. Örtliche Zuständigkeit
    27
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Crashkurs GmbH-Recht
Crashkurs GmbH-Recht
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch vermittelt verständlich und praxisnah, alles Themen von der Gründung über Rechtsfragen im laufenden Betrieb bis hin zur Auflösung und Besteuerung einer GmbH. Dabei hilft es, Haftungsfallen frühzeitig zu erkennen und Risiken effektiv zu minimieren.


LSG Rheinland-Pfalz L 5 KA 21/15
LSG Rheinland-Pfalz L 5 KA 21/15

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsärztliche Versorgung. Institutsermächtigung für Geburtshilfe. Ermessensentscheidung der Zulassungsinstanz. Verfassungsmäßigkeit  Leitsatz (amtlich) 1. Eine Institutsermächtigung nach § 5 Abs 2 Nr 2 BMV-Ä bzw § 9 ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren