Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bewertungsgesetz, Gesetz zur Änderung des / Art. 3 [Erstmalige Anwenung der Einheitswerte des Grundbesitzes der Hauptfeststellung 1964]

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

(1) Der Zeitpunkt, von dem an die Einheitswerte des Grundbesitzes der Hauptfeststellung 1964 (Artikel 2 Abs. 1 Satz 1) bei der Feststellung von Einheitswerten der gewerblichen Betriebe und bei der Festsetzung der Steuern zugrunde gelegt werden, und die von diesem Zeitpunkt an anzuwendenden Besteuerungsmaßstäbe werden durch besonderes Gesetz bestimmt.

 

(2) 1Von dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt an sind bei der Grundsteuer nicht mehr die in § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 519), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes vom 24. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 155), und §§ 28, 29 und 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung vom 29. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 79), zuletzt geändert durch Artikel I der Verordnung zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften vom 31. Juli 1961 Bundesgesetzbl. I S. 1118), bestimmten Steuermeßzahlen anzuwenden. 2Die Steuermeßzahlen, die auf die nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 festgestellten Einheitswerte angewendet werden, sollen nach Maßgabe des in Absatz 1 bezeichneten Gesetzes so bestimmt werden, daß die Steuermeßbeträge der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die Steuermeßbeträge der bebauten Grundstücke jeweils insgesamt annähernd die gleichen bleiben wie die Steuermeßbeträge, die sich bei den nach bisherigem Recht festgestellten Einheitswerten und den bisherigen Steuermeßzahlen jeweils insgesamt ergeben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) / § 12 (VKA) Eingruppierung
      529
    • TVöD-AT / §§ 26 - 29a Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      463
    • TVöD-AT / § 16 Stufen der Entgelttabelle (VKA)
      237
    • TVöD-AT / § 18 (VKA) Leistungsentgelt
      130
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 27 - 37 Sechster Abschnitt Einfriedung
      107
    • Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen / §§ 50 - 57 Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen
      105
    • Entgeltordnung VKA / 7. Ausbildungs- und Prüfungspflicht
      103
    • TVöD-AT / § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen (VKA)
      75
    • Besoldungsgesetz Hessen / Anlage V
      66
    • Rahmen-TV, Maler- u. Lackiererhandwerk, Bundesrepublik o ... / §§ 45 - 48 ABSCHNITT VIII Kündigung
      49
    • Manteltarifvertrag für den Hessischen Einzelhandel
      46
    • Besoldungsgesetz Hessen / 13. Allgemeine Stellenzulage
      45
    • Wehrpflichtgesetz / § 6a Besondere Auslandsverwendung
      44
    • Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 / §§ 46 - 51 Siebenter Abschnitt Nutzungsbedingte Anforderungen
      40
    • TVöD-BT-V / § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst
      37
    • Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt / §§ 34 - 42 Abschnitt 10 Grenzabstände für Pflanzen
      36
    • Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und ... / Art. 5 - 13 KAPITEL II ENTGELTTRANSPARENZ
      35
    • Landeskommunalbesoldungsgesetz Baden-Württemberg / §§ 1 - 6 1. Abschnitt Besoldung
      33
    • Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein / §§ 51 - 58 Unterabschnitt 2 Mitbestimmung
      32
    • Gerichtsvollzieherordnung / §§ 14 - 18 B. Örtliche Zuständigkeit
      30
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen
    Bild: Haufe Shop

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.


    BFH III R 134/71
    BFH III R 134/71

      Leitsatz (amtlich) Die auf einen forstwirtschaftlichen Betrieb entfallende Vermögensteuer kann für die Jahre 1967 und 1968 nicht mit der Begründung nach § 131 AO erlassen werden, es liege eine sachliche Unbilligkeit darin, daß für diese Jahre der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren