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Anhang zu den Amtlichen Hinweisen 2021 zu den Einkommensteuer-Richtlinien

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Anhang 1 AfA-Vorschriften

I.

Übersicht über die degressiven Absetzungen für Gebäude nach § 7 Abs. 5 EStG (zu R 7.4)

  Zeitlicher Geltungsbereich Begünstigte Objekte Begünstigte Maßnahmen AfA-Sätze Gesetzliche Vorschriften
  1 2 3 4 5
1. Fertigstellung nach dem 9.10.1962 und vor dem 1.1.1965 und Bauantrag nach dem 9.10.1962 Gebäude und Eigentumswohnungen, die zu mehr als 66 2/3 % Wohnzwecken dienen und nicht nach § 7b oder § 54 EStG begünstigt sind Herstellung

12 x 3,5 %

20 x 2 %

18 x 1 %
§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1965
2. Fertigstellung nach dem 31.12.1964 und vor dem 1.9.1977 und Bauantrag vor dem 9.5.1973 Gebäude und Eigentumswohnungen jeder Art, soweit nicht infolge der Beschränkungen unter Nr. 3 ausgeschlossen

§ 7 Abs. 5 Satz 1 EStG 1965,

§ 7 Abs. 5 Satz 1 EStG 1974/75,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1977
3. Fertigstellung vor dem 1.2.1972 und Bauantrag nach dem 5.7.1970 und vor dem 1.2.1971 wie Nr. 2, soweit die Gebäude und Eigentumswohnungen nicht zum Anlagevermögen gehören oder soweit sie zu mehr als 66 2/3 % Wohnzwecken dienen § 1 Abs. 3 der 2. KonjVO
4. Fertigstellung vor dem 1.9.1977 und Bauantrag nach dem 8.5.1973 Gebäude und Eigentumswohnungen, deren Nutzfläche zu mehr als 66 2/3 % mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden sind

§ 7 Abs. 5 Satz 2 EStG 1974/75,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1977
5. Fertigstellung nach dem 31.8.1978 und vor dem 1.1.1979 Gebäude, selbständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Räume im Teileigentum jeder Art

§ 7 Abs. 5 EStG 1977,

§ 52 Abs. 8 Satz 1 EStG 1977,

§ 52 Abs. 8 Satz 2 EStG 1979
6. Fertigstellung nach dem 31.12.1978 und vor dem 1.1.1983 wie Nr. 5, soweit im Ausland Herstellung sowie Anschaffung, wenn Erwerb spätestens im Jahr der Fertigstellung

12 x 3,5 %

20 x 2 %

18 x 1 %

§ 7 Abs. 5 EStG 1979/81,

§ 52 Abs. 8 Satz 3 EStG 1981/85
7.

Fertigstellung nach dem 31.12.1...

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    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
    0
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