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Abfallverzeichnis-Verordnung / [Kapitel 17]

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Abfallschlüssel Abfallbezeichnung
17 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01 Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
17 01 03 Fliesen und Keramik
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01 Holz
17 02 02 Glas
17 02 03 Kunststoff
17 02 04* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 03 02 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 04 Metalle (einschließlich Legierungen)
17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing
17 04 02 Aluminium
17 04 03 Blei
17 04 04 Zink
17 04 05 Eisen und Stahl
17 04 06 Zinn
17 04 07 gemischte Metalle
17 04 09* Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 04 10* Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen
17 05 Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 ...

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