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Kurzarbeit

Dieter Stang
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Kurzbeschreibung

Die beiden Musterbetriebsvereinbarungen (Rahmenbetriebsvereinbarung und Ausführungsvereinbarung) zeigen auf, wie Betriebsparteien bei vorübergehenden Beschäftigungsproblemen einen Personalabbau durch Kurzarbeit vermeiden können.

  • Rahmenbetriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
  • Betriebsvereinbarung zur Anwendung der Rahmenbetriebsvereinbarung vom .... (Ausführungsvereinbarung)

Vorbemerkung

Kurzarbeit ist ein geeignetes Mittel, um auf vorübergehende Beschäftigungsprobleme zu reagieren. Eine Phase betrieblicher Unterauslastung kann durch dieses Instrument überbrückt werden.

Die Kosten eines Personalabbaus, der im Regelfall mit Abfindungsprogrammen oder Sozialplänen verbunden ist, können vermieden und die Liquidität des Unternehmens gesichert werden.

Durch die Kurzarbeit ist zudem gewährleistet, dass nach dem Ende einer Beschäftigungskrise wieder auf das eingearbeitete Personal zurückgriffen werden kann. Dies ist für viele Unternehmen vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt, um trotz vorübergehender Auslastungsprobleme auf den Ausspruch von Kündigungen zu verzichten.

Durch die Gewährung von Konjunktur-Kurzarbeitergeld gem. §§ 95 ff. SGB III durch die Agentur für Arbeit wird die finanzielle Belastung der Unternehmen beschränkt und die Entgeltverluste der Beschäftigten abgemildert.

Die Musterbetriebsvereinbarungen zeigen auf, wie die Betriebsparteien durch Kurzarbeit bestehende Beschäftigungsprobleme ohne Personalabbau realisieren können.

Da zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung regelmäßig noch nicht hinreichend feststeht, in welchem Umfang die Kurzarbeit in den nachfolgenden Monaten erforderlich sein wird, empfiehlt es sich, zunächst eine Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, in der die Grundsätze geregelt werden.

Die Festleg...

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