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Entsendung, Formulare, maximale Dauer und länderspezifische Meldepflichten

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Kurzbeschreibung

Hier werden die Bezeichnungen der jeweils bei Entsendungen gebräuchlichen Formulare genannt. Ebenso wird der maximale Zeitraum der Entsendung und ggf. die Notwendigkeit der ausländischen Stelle eine Zweitschrift der Bescheinigung zu übersenden. Zusätzlich wird dargestellt, in welchen EU-, EWR-Staaten und der Schweiz Meldungen zum jeweiligen Meldeportal erforderlich sind.

  • Geltungsbereiche, Entsendedauer und Entsende-Vordruck
  • Länderspezifische Meldevorschriften und -portale

Geltungsbereiche, Entsendedauer und Entsende-Vordruck

  • Musterdokument öffnen
Übersicht über die Regelungen zum anzuwendenden Versicherungsrecht bei Entsendungen
Staat Sachlicher Geltungs-
bereich
Persönlicher Geltungsbereich
Gebietlicher Geltungsbereich
Dauer Vordruck Ausstellender Träger
Albanien RV Uneingeschränkt 24 Monate DE/AL 101, Kopie an zuständige Träger
  • Krankenkasse, die die RV-Beiträge einzieht
  • für nicht gesetzlich rentenversicherte Personen: der zuständige Rentenversicherungsträger
  • der GKV-Spitzenverband, DVKA, wenn eine Ausnahmevereinbarung geschlossen wurde
Australien RV, ALV Uneingeschränkt 48 Monate AU/DE101; Kopie an zuständige Träger
  • Krankenkasse, die die RV-Beiträge einzieht
  • für nicht gesetzlich rentenversicherte Personen: der zuständige Rentenversicherungsträger
  • der GKV-Spitzenverband, DVKA, wenn eine Ausnahmevereinbarung geschlossen wurde
Belgien KV, PV, RV, ALV, UV Uneingeschränkt /
Hoheitsgebiet Belgiens in Europa
24 Monate A1; Kopie an zuständige Träger (getrennt für Seeleute, Selbstständige sowie für Arbeitnehmer und Beamte)
  • zuständige Krankenkasse
  • für nicht gesetzlich krankenversicherte Personen: der zuständige Rentenversicherungsträger
  • soweit nicht gesetzlich krankenversicherte Personen Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind: die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke e. V., Köln
  • Ausnahme: Bei gleichzeitiger Beschäf...

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