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Zur Abziehbarkeit der Aufwendungen von Führungskräften für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung (Supervision)

Richard Ehehalt
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Leitsatz

1. Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung sind beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltungen primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind. Indizien für die berufliche Veranlassung sind insbesondere die Lehrinhalte und ihre konkrete Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, der Ablauf des Lehrgangs sowie die teilnehmenden Personen.

2. Ein Lehrgang, der sowohl Grundlagenwissen als auch berufsbezogenes Spezialwissen vermittelt, kann beruflich veranlasst sein, wenn der Erwerb des Grundlagenwissens die Vorstufe zum Erwerb des berufsbezogenen Spezialwissens bildet.

3. Der Teilnehmerkreis eines Lehrgangs, der sich mit Anforderungen an Führungskräfte befasst, ist auch dann homogen zusammengesetzt, wenn die Teilnehmer Führungspositionen in verschiedenen Berufsgruppen innehaben.

 

Normenkette

§ 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2 EStG

 

Sachverhalt

Die Kläger (Eheleute) erzielten im Streitjahr (2000) als Angestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Kläger ist Diplom-Kaufmann und war als interner Revisor bei der Firma C beschäftigt. Dort führte er ein Team von fünf Mitarbeitern. Die Klägerin ist approbierte Apothekerin und war im Streitjahr als Vertreterin verschiedener Apothekenleiter und -inhaber tätig.

Die Klägerin besuchte im Streitjahr "Blockseminare Supervision" im Zentrum für Persönlichkeitsentwicklung in A, nachdem sie dort bereits im Jahr 1999 ein "Blockseminar Supervision" mit den Schwerpunkten Kommunikation und Kundenansprache absolviert hatte. Darüber hinaus begann sie im Streitjahr das dreijährige Seminar "Berufsbegleitende Gruppe" mit einer berufsbegleitenden Supervision sowie Weiterbildung zu den Themen Kommunikation, Führung und berufliche Haltung.

Der Kläger nahm im Streitjahr ebenfall...

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