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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 2.5.3.1 Registrierung als Marktakteur

Rüdiger Weimann
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Rz. 161

Stand: 06/03 – 07/2025

Die meisten Marktakteure des Strom- und Gasmarktes sind zur Registrierung verpflichtet. Einigen Marktakteuren steht eine freiwillige Registrierung offen. Als "Marktakteure" werden Personen oder Organisationen bezeichnet, die eine der unten genannten Marktfunktionen wahrnehmen. Wenn eine Person oder Organisation mehrere Marktfunktionen wahrnimmt, dann muss sie mehrere Marktakteure registrieren.

2.5.3.1.1 Wer ist als Marktakteur zur Registrierung verpflichtet?

 

Rz. 162

Stand: 06/03 – 07/2025

Bei der Registrierung eines Marktakteurs wird eine eindeutige MaStR-Nummer vergeben. Die MaStR-Nummer beginnt mit drei Buchstaben (Präfix), an der die Marktfunktion erkannt werden kann. In der nachfolgenden Darstellung ist der Präfix jeweils in Klammern angegeben:

  • Anlagenbetreiber (ABR) müssen sich selbst und die Einheiten und Anlagen registrieren, die sie betreiben. Weil auch Einheiten und Anlagen registriert werden müssen, die keine Förderung erhalten, sind auch deren Betreiber verpflichtet, sich zu registrieren.
  • Stromnetzbetreiber (SNB) der gemäß § 4 EnWG durch die Bundesnetzagentur genehmigt wurde.
  • Gasnetzbetreiber (GNB) der gemäß § 4 EnWG durch die Bundesnetzagentur genehmigt wurde.
  • Akteur im Strommarkt (SEM)

    • Stromlieferant (eine Registrierungspflicht besteht für Stromlieferanten nur, wenn die Stromlieferung unter Nutzung des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung oder eines geschlossenen Verteilernetzes erfolgt)
    • Direktvermarkter
    • Stromgroßhändler
    • Bilanzkreisverantwortlicher
    • Messstellenbetreiber
  • Akteur im Gasmarkt (GEM)

    • Transportkunde (eine Registrierungspflicht besteht für Transportkunden nur, wenn die Gaslieferung unter Nutzung des Gasnetzes der allgemeinen Versorgung oder eines geschlossenen Verteilernetzes erfolgt)
    • Gasgroßhändler
    • Bilanzkreisverantwortlicher
    • Messstellenbetreiber
  • Organisierter Marktplatz (OMP)

    • Börse
    • OTC-Pl...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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