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Umgangsrecht: Anspruch von Großeltern auf Umgang mit dem Enkel bei tiefgreifenden Störungen in der Beziehung zu dessen Eltern

Barbara Rotter
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Leitsatz

Großeltern begehrten Umgang mit ihrer siebenjährigen Enkelin. Das Verhältnis zu deren Mutter - ihrer Tochter - war belastet, ebenso das Verhältnis der Großeltern zu dem leiblichen Vater ihrer Enkelin.

Das FamG hat den Umgangsantrag unter Hinweis darauf, dass ein unbelasteter Umgang wegen des Konflikts der Parteien nicht möglich sei, zurückgewiesen.

Hiergegen wandten sich die Großeltern mit der Beschwerde. Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg.

 

Sachverhalt

Siehe Kurzzusammenfassung

 

Entscheidung

Nach Auffassung des OLG diente im Hinblick auf das gestörte Verhältnis zwischen den Parteien ein Umgang der Großeltern mit ihrer Enkelin nicht dem Kindeswohl.

Das Verhältnis der Antragsteller zu ihrer Tochter sei seit längerem konfliktbeladen, wobei einer der Gründe für die Eskalation darin zu sehen sei, dass eben dies von den Großeltern verneint würde. Sie ignorierten den Konflikt, der angesichts der aktenkundigen Gesamtsituation deutlich zutage trete.

Entscheidungen, die die allein sorgeberechtigte Mutter für ihre Tochter getroffen habe, hätten sie vielfach nicht akzeptiert. Dabei hätten sie es nicht bei Kritik belassen, sondern seien aktiv geworden, indem sie beim Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung ihrer Enkelin angezeigt hätten.

Auch nach dem Bericht des Jugendamtes seien die Anfeindungen immer schärfer geworden, auch nachdem von Mitarbeitern des Jugendamtes festgestellt worden sei, dass es der Tochter im Haushalt ihrer Mutter gut gehe.

Die Kindesmutter befinde sich bereits seit längerem wegen des problematischen Verhältnisses zu ihren Eltern in psychologischer Behandlung.

Der Umstand, dass die Großeltern angesichts dieser Verhältnisse weiterhin stereotyp behaupteten, es gebe keinerlei Konflikte, sei nicht nachvollziehbar und zeige, dass sie nicht willens oder in der Lage seie...

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