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Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Erwerb von Freiaktien anstelle von Bardividende; Bewertung der Freiaktien mit dem Wert der "ersetzten" Bardividende

Dieter Steinhauff
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Leitsatz

Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der ESt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor.

Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende entspricht.

 

Normenkette

§ 2 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 2; § 1, § 7 KapErhStG, §§ 207 ff. AktG, §§ 50c ff. GmbHG, Art. 56 EGV

 

Sachverhalt

Der im Revisionsverfahren verstorbene Kläger bezog in den Streitjahren 1997 und 1998 aus einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer niederländischen AG entsprechend einer in der Satzung vorgesehenen Wahlmöglichkeit statt Dividenden sog. Freiaktien.

Das FA behandelte letztere als Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe des Werts der Bardividenden. Klage und Revision hatten keinen Erfolg.

 

Entscheidung

Der BFH sah den Bezug der Freiaktien gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG als steuerbar an. Die Freiaktien ersetzten entsprechend dem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, so dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gem. §§ 1, 7 Abs. 1 KapErhStG nicht erfüllt seien. Die Zuwendung der Freiaktien bedeute gegenüber dem auf Zahlung einer Geldsumme gerichteten Dividendenanspruch eine Leistung an Erfüllungsstatt. Sie beruhe auf einer individuellen Erwerbsentscheidung. Dementsprechend hätten sich auch die Beteiligungsverhältnisse geändert.

Der Eintragung in den Niederlanden könne auch nicht konstitutiv entnommen werden, dass es sich um eine Kapitalerhöhung entsprechend den §§ 207 ff. AktG handle.

Da Gesellschafter deutscher und ausländischer AG gleich behandelt würden, sc...

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    BFH VIII R 49/03
    BFH VIII R 49/03

    Entscheidungsstichwort (Thema) Die Bardividende ersetzende Freiaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen Leitsatz (amtlich) Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die ...

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