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Sorge- und Umgangsrecht: Erziehungseignung bei Vernachlässigung von Kindern; Umgangsausschluss wegen der Gefahr einer Retraumatisierung

Barbara Rotter
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Leitsatz

Nicht verheiratete Eltern von vier minderjährigen Kindern stritten um die elterliche Sorge für eine im Jahre 2006 geborene Tochter sowie das Umgangsrecht mit einer im Jahre 2004 geborenen Tochter, die in einer Pflegefamilie lebte.

Es ging primär um die Frage der Erziehungseignung sowie den Ausschluss des Umgangsrechts wegen der Gefahr einer Retraumatisierung.

 

Sachverhalt

Die beteiligten Kindeseltern lebten bis Januar 2007 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie hatten vier gemeinsame Kinder, für die sie die elterliche Sorge gemeinsam ausübten. Das älteste Kind, der Sohn Kevin, wurde im Jahre 2002 geboren, die Kindesmutter war seinerzeit knapp 16 Jahre alt. Im Jahre 2004 wurde die Tochter A., im Jahre 2006 eine weitere Tochter J. geboren. Ca. 1 1/2 Jahre nach der Trennung der Eltern wurde deren viertes Kind, der Sohn M., geboren.

In einem Verfahren vor dem FamG stritten sie zum einen um die elterliche Sorge für die Tochter J. und zum anderen die Frage, inwieweit den Eltern ein Recht auf Umgang mit ihrer weiteren Tochter A. zustand, die in einer Pflegefamilie lebte.

Durch Beschluss des AG vom 19.12.2006 wurde den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter A. entzogen und dem Jugendamt übertragen. Anlass war die Feststellung einer durch Mangelernährung verursachten Dystrophie des Kindes durch die behandelnde Kinderärztin. Die anschließende Untersuchung des Kindes legte massive Anzeichen mangelhafter Versorgung durch die Eltern sowie eine dadurch hervorgerufene Deprivation offen. A. lebte daher seit mehreren Jahren in einer Dauerpflegefamilie.

Nach der Trennung der Eltern im Jahre 2007 verblieben die Kinder K. und J. zunächst im Haushalt der Mutter. Im September musste die durch einen anonymen Anruf alarmierte Polizei die Tochter J. aus dem verschlossenen,...

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