Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sommer, SGB V § 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Prof. Dr. Volker Wahrendorf
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) sind mit Wirkung zum 1.1.2012 Abs. 3a eingefügt sowie in Abs. 5 die Wörter "erstmals bis zum 31. Dezember 2005" gestrichen worden.

Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen v. 30.5.2016 (BGBl. I S. 1254) sind mit Wirkung zum 4.6.2016 in Abs. 3 die Sätze 2 und 3 angefügt, in Abs. 5 der Satz 2 durch die Sätze 2 und 3 ersetzt sowie der Abs. 6 angefügt worden.

Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 der Abs. 3b eingefügt worden.

Mit Art. 123 des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpUG-EU) v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 Abs. 3a geändert. In Satz 1 wurden die Wörter "weitergeben oder" und in Satz 2 die Wörter "und nutzen" gestrichen.

Für die Sozialversicherungsträger besteht mit § 197a eine gleichlautende Vorschrift.

1 Allgemeines

 

Rz. 1a

Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Die Vorschrift ist auch Ausdruck des Gewährleistungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen – KVen (Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 81a Rz. 1). Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt Korruption den Wettbewerb, verteuert medizinisch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    489
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    306
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    262
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    243
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    231
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    206
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    196
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    166
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    137
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    134
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    133
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    128
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    126
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    124
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    118
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    116
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    112
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    110
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    109
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    102
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Video-Seminar: Einführung in die Erbschaftsteuer
Einführung in die Erbschaftsteuer (Video-Seminar)
Bild: Haufe Shop

Das neue Videoformat #steuernkompakt gibt Ihnen einen fundierten Einblick in die Erbschaftsteuer. Entlang der Chronologie des Erbfalls erläutert der Referent die Grundzüge des Erbschaftsteuerrechts und spricht alle wesentlichen Praxisfragen an. Mit vielen Beispielen und inkl. Skript.


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

  (1) 1Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen richten organisatorische Einheiten ein, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren