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Sommer, SGB V § 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen

Prof. Dr. Volker Wahrendorf
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0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift regelt die Errichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten.

Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat Abs. 1 Satz 1 geändert.

Abs. 1 Satz 2 und 3 sind durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) neu gefasst bzw. angefügt worden. Das GMG regelte ferner eine Neufassung von Abs. 2 und 3, sowie die Aufhebung des Abs. 6 ab 1.1.2005.

Aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Rechtsvorschrift mit Wirkung v. 30.3.2005 in Abs. 4 ergänzt und ein neuer Abs. 6 angefügt worden (Art. 4 Nr. 5 Buchst. a und b des Gesetzes).

Durch das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄndG) v. 22.12.2006 (BGBl. I S. 3439) ist Abs. 3 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2007 geändert sowie der Satz 2 angefügt worden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) ist in Abs. 2 der Satz 3 eingefügt worden, der nach Art. 46 Abs. 5 GKV-WSG rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten ist.

Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) sind mit Wirkung zum 1.1.2012 in A...

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