Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB III § 17 Drohende Arbeitslosigkeit

Franz-Josef Sauer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

0 Rechtsentwicklung

 

Rz. 1

Die Vorschrift ist mit der Einfügung des SGB III in das Sozialgesetzbuch durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) zum 1.1.1998 in Kraft getreten.

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dabei wurde die Überschrift geändert und die Vorschrift damit zugleich geschlechtsneutral ausformuliert.

1 Allgemeines

 

Rz. 2

Die Vorschrift definiert für den Bereich der Arbeitsförderung den Personenkreis, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Er grenzt damit diesen Personenkreis zugleich gegen den Personenkreis der Arbeitslosen nach § 16 ab. Die Vorschrift kann auch für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II herangezogen werden, Arbeitslosigkeit ist dort in § 53a SGB II definiert. Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, ist noch nicht arbeitslos und es steht auch nicht zwingend fest, dass Arbeitslosigkeit überhaupt eintreten wird.

Die Vorschrift bezweckt, einheitlich für das SGB III festzulegen, welcher Personenkreis betroffen ist, wenn in einzelnen Regelungen zur Arbeitsförderung, insbesondere bei den Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, der Kreis der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen genannt wird. Damit wird das SGB III übersichtlicher und transparenter, denn es bedarf an den jeweiligen Stellen keiner gesonderten oder sich wiederholenden Definition und der Begriff gilt einheitlich im gesamten Gesetzbuch. Allerdings stellen die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen auf Arbeitnehmer ab. Dafür kommuniziert die Vorschrift mit § 16.

Hintergrund der Vorschrift ist das gesetzgeberische Ziel, das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium nicht nur be...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    860
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    320
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    270
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    233
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    228
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    227
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    189
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    159
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    151
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    135
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    134
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    129
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    129
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    124
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    120
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    118
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    117
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    114
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    112
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    108
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Steuern sparen: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025
Anleitung zur Einkommensteuererklaerung 2025
Bild: Haufe Shop

Diese Anleitung bietet Ihnen zuverlässige Erläuterungen zu den Vordrucken und viele Hinweise auf legale Steuersparmöglichkeiten, damit Sie die gesetzlich vorgesehenen Abzugsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.


SGB III - Arbeitsförderung / § 17 Drohende Arbeitslosigkeit
SGB III - Arbeitsförderung / § 17 Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die   1. versicherungspflichtig beschäftigt sind,   2. alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und   3. voraussichtlich nach ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren