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Sauer, SGB IX § 61 Budget für Arbeit / 2.2.4 Antragstellung

Dr. Dr. Michael Kossens
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Rz. 9

Das Budget für Arbeit wird nur auf Antrag geleistet. Leistungsberechtigter für das Budget für Arbeit ist der Mensch mit Behinderungen (Kellner, in: BeckOK-SGB IX, § 61 Rz. 10). Deshalb muss er den Antrag beim zuständigen Leistungsträger stellen, der ansonsten für die Erbringung der Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter zuständig ist.

Der bewilligte Lohnkostenzuschuss kann mit Zustimmung des leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen unmittelbar an den Arbeitgeber ausgezahlt werden.

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