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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Ar ... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Prof. Dr. Eckart Brödermann
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Rn 13

Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 164; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldverhältnis). Dies schließt insb folgende Themenkomplexe ein (Synopse in Rz 14–25 nach MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12; alte Rspr aus der Zeit vor 86 wird zitiert, soweit sie auch bei der Anwendung des unionsrechtlichen IPR hilfreich sein kann):

 

Rn 14

(1) Einordnung des Vertragstyps, zB Kauf oder Kommission (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 48; BGH WM 69, 1140; s.a. WM 77, 793, 794), ggf damit einhergehende Abgrenzung zwischen Kaufmann und Verbraucher (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 52 mwN) sowie daraus abgeleitete – s §§ 346, 359 HGB – Geltung von Handelsbräuchen; das Vertragsstatut kann dabei anders qualifizieren als die ROM I (zB Werkvertrag statt Dienstvertrag, s Art 4 Rn 8, Rn 11); bei Eintragung in ein ausländisches Handelsregister entscheidet das Vertragsstatut, ob eine Eintragung im Ausland funktional äquivalent ist (Substitution);

 

Rn 15

(2) Einbeziehung Dritter (Mankowski IPRax 96, 428 f; MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 54 ff; vgl auch § 311 III; zur Abgrenzung ggü der Stellvertretung s Staudinger/Scharnetzki DAR 21, 191, 192), Geltendmachung von Rechten Dritter (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 54 f: implizit Frankf WM 72, 1474, 1475) und Möglichkeiten der Drittschadensliquidation (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 54: in Abgrenzung zur Abtretung und Schuldübernahme nach Art 14 [ex Art 33 EGBGB], s Art 14) sowie Fragen der Erfüllung durch Dritte (EuGH C-73/20 – Oeltrans Befrachtungsgesellschaft ECLI:EU:C:2021:...

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