Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 742 ZPO – Voll ... / C. Verfahren und Entscheidung.

Prof. Dr. Sebastian Baldringer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rn 3

Das Verfahren der Klauselumschreibung richtet sich nach den Vorschriften über die Erteilung einer sog qualifizierten Klausel (s § 726 Rn 2 ff). Nachzuweisen sind dem nach § 20 I Nr 12 RPflG klauselerteilenden Rechtspfleger die Gütergemeinschaft, die Regelung der Gesamtgutverwaltung (Musielak/Voit/Lackmann § 742 Rz 3) sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit (ThoPu/Seiler § 742 Rz 3). Die Klausel wird dem allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner als Gläubiger ausschließlich auf seinen Namen erteilt, bei gemeinschaftlicher Gesamtgutverwaltung nach § 1450 BGB den Partnern zusammen. Wurde schon eine Ausfertigung erteilt, ist eine Umschreibung nach §§ 727, 742 möglich. Die Klausel darf gg den alleinverwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner, der nicht Partei im Prozess war, nur zur Vollstreckung in das Gesamtgut erteilt werden, nicht auch als Rechtsnachfolger der Prozesspartei (Zö/Seibel § 742 Rz 7). Bei gemeinschaftlicher Verwaltung muss das auch im Hinblick auf den nicht am Prozess beteiligten Ehegatten oder Lebenspartner beachtet werden. Die Zustellung des umgeschriebenen Titels richtet sich nach § 750 II.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    426
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    385
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    340
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    313
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    282
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    266
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    249
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    192
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    191
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    175
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    173
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    158
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    156
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    150
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    141
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    137
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    134
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    131
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    130
  • Kleinbetragsrechnung (zu § 33 UStDV)
    127
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren