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Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 295 ZPO – Verfah ... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Dr. Gunter Deppenkemper
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Rn 3

Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11).

 

Rn 4

Eine Heilung ist nur bei verzichtbaren Rügen möglich (Abs 2). Das ist idR bei Vorschriften der Fall, die das Parteiinteresse schützen wollen. Insoweit besteht Parteiherrschaft (Wieczorek/Schütze/Assmann Rz 3, 10). Dagegen bleiben Mängel, über deren Heilung die Parteien nicht disponieren können, unabhängig von einer Rüge mittels Berufung und Revision angreifbar (§§ 520 II 2 Nr 2, 538 II Nr 1, 546, 547): Nicht heilbar sind insb Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, die dem öffentlichen Interesse oder dem Schutz der anderen Partei dienen und daher idR vAw zu beachten sind (§ 282 Rn 15; BVerwG 18.7.19 – 2 B 7.19 Rz 11 f; Wieczorek/Schütze/Assmann Rz 22), zB die Zulässigkeit des Rechtsweges, die Partei- (§ 50 Rn 11), Prozess- (§§ 51 ff) und Postulationsfähigkeit (§ 78 Rn 2 – zu den Sachurteilsvoraussetzungen s § 50 Rn 11, § 56 Rn 2), der Eintritt der Rechtshängigkeit (§ 261 III), die ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II; BGH NJW 06, 1660, 1661 [BGH 31.01.2006 - VI ZR 135/04]), die Entscheidung durch den gesetzlichen Richter (Art 101 I 2 GG, § 16 GVG; BGH NJW 09, 1351, 1352 f [BGH 16.10.2008 - IX ZR 183/06]; 15.10.13 – II ZR 112/11 Rz 7; § 41 Rn 15), mithin die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwG NJW 97, 674 [BVerwG 23.08.1996 - BVerwG 8 C 19.95]; BSG NJW 11, 107 [BSG 27.04.2010 - B 2 U 344/09 B]; 30.7.19 – B 1 KR 92/18 B Rz 9; vgl §§ 22, 75, 122, 132, 139, 192 GVG), ua die Zuständigkeitsverteilung zwischen...

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