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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

Dr. Peter Handzik
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I. Einführung

 

Rn. 1

Stand: EL 184 – ET: 10/2025

Hinweis: § 7c EStG idF des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) ist noch nicht in Kraft getreten, ausführlich dazu unter s Rn 7.

A. Rechtsentwicklung

1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG

 

Rn. 1a

Stand: EL 184 – ET: 10/2025

Die Vorschrift des § 7c EStG war früher einmal anders besetzt, § 7c EStG aF gewährte erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen, falls ua der Bauantrag nach dem 02.10.1989 gestellt und diese vor dem 01.01.1996 fertiggestellt worden waren. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab 01.01.2015 aufgehoben (Art 5 Nr 1, 5, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417).

2. Die Neufassung des § 7c EStG

 

Rn. 2

Stand: EL 184 – ET: 10/2025

Art 2 Nr 1 Buchst a, Nr 5, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) schuf eine neue Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder, zum Anwendungszeitraum s Rn 4, 5.

 

Rn. 3

Stand: EL 184 – ET: 10/2025

Motiv für den Gesetzgeber ist, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. In einem ersten Entwurf waren nur Elektrolieferfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1 und N2 begünstigt (BR-Drs 356/19, 11). Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde auch die EG-Fahrzeugklasse N3 in die Begünstigung einbezogen, so dass der Begriff "Elektrolieferfahrzeuge" durch "Elektronutzfahrzeuge" ersetzt wurde (BT-Drs 19/14909, 43). Außerdem werden auch elektrisch betriebene Lastenfahrräder gefördert (BT-Drs 19/14909, 43). Ferner wurde zur effizienten Überprüfung der in Anspruch genommenen Sonderabschreibu...

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