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Haftungsbescheid gegen Gesamtschuldner ohne Zahlungsverpflichtung

Prof. Dr. Franz Dötsch
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Leitsatz

Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO gegen diesen nicht als Steuerschuldner vollstreckt werden kann.

 

Normenkette

§ 44 Abs. 1, § 45 Abs. 2 Satz 2, § 71, § 191, § 268 ff. AO

 

Sachverhalt

Der Kläger wurde mit seiner Ehefrau zusammen zur ESt veranlagt. Die Ehefrau unterhielt einen Gaststättenbetrieb; der Kläger war dort als Angestellter tätig.

Im Anschluss an eine Steuerfahndungsprüfung erließ das FA wegen dort festgestellter Steuerhinterziehungen u.a. geänderte Einkommensteuerbescheide, die zu erheblichen Steuernachforderungen führten.

Auf Antrag des Klägers ordnete das FA die Nachforderungsbeträge in einem Aufteilungsbescheid nach §§ 268 ff. AO ausschließlich der Ehefrau zu. Gleichzeitig nahm das FA den Kläger für die der Ehefrau zugeteilten Nachforderungsbeträge als Haftungsschuldner in Anspruch.

Zur Begründung wies es darauf hin, dass der Kläger als Angestellter seiner Ehefrau zu deren Steuerhinterziehung Beihilfe geleistet habe.

Klage (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 12.10.2004, 7 K 965/04, EFG 2005, 920) und Revision des Klägers, mit denen er die Aufhebung des Haftungsbescheids erstrebte, blieben erfolglos.

 

Entscheidung

Zutreffend habe das FG entschieden, dass der Kläger nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden könne, weil er kraft Gesetzes (§ 71 AO) für den gem. dem Aufteilungsbescheid auf seine Ehefrau entfallenden Anteil an der ESt hafte.

Die Ehefrau habe die betreffenden Steuern gem. § 370 Abs. 1 AO hinterzogen. Zu deren Steuerhinterziehung habe der Kläger Beihilfe geleistet und damit i.S.v. § 71 AO an deren Tat teilgenommen.

Dass der Kläger ungeachtet der Aufteilung der Steuerschuld auch weiterhin (...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Haftungsinanspruchnahme für nach § 268 AO aufgeteilte Steuerschulden der zusammen veranlagten Ehegatten Leitsatz (amtlich) Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann ein ...

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