Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 39 [Mitarbeiterbeteiligungen]

Katharina Stuth
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Die Vorschrift stellt Sachbezüge des Arbeitnehmers aus der Überlassung von Kapitalbeteiligungen am Unternehmen seines Arbeitgebers seit Vz 2009 bis zur Höhe von 360 EUR[1] und ab Vz 2021 bis zur Höhe von 1.440 EUR[2] steuerfrei. Dadurch soll die Attraktivität der Vermögensbeteiligung erhöht werden.[3] In Bezug auf die Vorgängervorschrift des § 19a EStG a. F.[4] galt für vor dem 1.4.2009 vereinbarte Vermögensbeteiligungen, die bis zum 31.12.2015 überlassen wurden, eine Übergangsregelung (§ 52 Abs. 35 EStG a. F.).

Mit dem ZuFinG v. 11.12.2023[5] wurde der Höchstbetrag mit Wirkung zum Vz 2024 von 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht.

 

Rz. 2

Die am 1.7.2021 in Kraft getretene Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 360 EUR auf 1.440 EUR[6] gilt aufgrund von § 52 Abs. 1 EStG für den gesamten Vz 2021. Insoweit kann die zusätzliche Steuerbefreiung im Wege der Korrektur des LSt-Abzugs oder im Rahmen der ESt-Veranlagung gewährt werden.

 

Rz. 3

Die Steuerfreiheit gilt sowohl für unbeschänkt stpfl. als auch für beschr. stpfl. Arbeitnehmer, die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Sie kann nicht nur bei einem inländischen Arbeitgeber, sondern auch bei einem ausl. Arbeitgeber (z. B. im Falle eines Grenzgängers oder Grenzpendlers) beansprucht werden.[7] Sie kann auch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Dienstverhältnis aufgrund einer befristeten Tätigkeit im Ausland ruht.[8]

 

Rz. 4

Die Steuerfreistellung setzt nicht voraus, dass die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassen wird. Die Steuerfreiheit tritt daher auch dann ein, wenn die Vermögensbeteiligung durch Entgeltumwandlung gegenfinanziert wird. Dadurch soll die weitere Verbreitung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gefördert werden.[9]

[1] G. v. 7.3.20...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      601
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      315
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      261
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      227
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      219
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      202
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      186
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      162
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      134
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      132
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      128
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      127
    • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
      124
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      119
    • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
      111
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      110
    • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
      108
    • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
      106
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      106
    • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
      105
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
    IFRS visuell
    Bild: Haufe Shop

    Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


    Einkommensteuergesetz / § 3 [Steuerfreie Einnahmen]
    Einkommensteuergesetz / § 3 [Steuerfreie Einnahmen]

    Steuerfrei sind   1.   a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,   b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren