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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Alexandra Pung, Torsten Werner
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Tz. 126

Stand: EL 80 – ET: 04/2014

§ 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wenn

• die Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, Sitz oder Geschäftsleitung im Inl hat (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e) Doppelbuchst aa) EStG) oder
• der Erwerb der Anteile bei dem AE wegen § 13 Abs 2 bzw § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG stneutral erfolgt ist (ab VZ 2006, s § 52 Abs 57 EStG) oder
• die Beschränkung oder der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts an dem VG aufgrund der Sitzverlegung oder der Verlegung des Sitzes der Geschäftsleitung der Kap-Ges wegen § 17 Abs 5 S 2 EStG (hierzu s Tz 555 ff) nicht besteuert worden ist (s § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e) Doppelbuchst bb) EStG) (ab VZ 2006, s § 52 Abs 57 EStG).

Ein beschr Stpfl (auch eine beschr stpfl ausl Kap-Ges) muss einen VG iSd § 17 EStG der dt Besteuerung unterwerfen, wenn er eine Beteiligung iSd § 17 EStG im PV oder in einer ausl BetrSt hält, soweit das Besteuerungsrecht nicht dem BetrSt-Staat zusteht (s Tz 137). Gehören die Anteile zu einem inl BV, gehört der VG zu den gew Eink (s § 49 Abs 1 Nr 2 EStG). Für eine beschr stpfl ausl Kap-Ges ist nach Inkrafttreten des StSenkG ein VG nach § 8b Abs 2 KStG (ab VZ 2004: zu 95 %) stfrei und für beschr stpfl natürliche Personen ist nach Inkrafttreten des StSenkG ein VG ab dem VZ 2009 zu 60 % (bis VZ 2008: zur Hälfte) stpfl (s § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG). Wegen der Kürzung des VG, wenn der Wegzug nach § 6 AStG besteuert worden ist, s § 6 Abs 1 S 5 AStG.

Wegen der Frage, was abkommensrechtlich unter den Begriff VG fällt s Staringer (IStR 2003, 521).

Wegen der zwischenstaatlichen DBA kommt es jedoch nur in Ausnahmefällen zur Besteuerung nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e) Doppelbuchst aa) E...

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