Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bei vergessener Bezahlung sind auch Detektivkosten und Bearbeitungsgebühren zu leisten

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Weist der Tankkunde nicht auf den Tankvorgang hin und bezahlt nur im Tankshop gekaufte Ware, aber keinen Kraftstoff, kann der Tankstelleninhaber von ihm auch den Ersatz der Detektivkosten verlangen, die anfallen, um auch die Benzinkosten später einzutreiben.

 

Sachverhalt

Der Beklagte tankte an einer Selbstbedienungstankstelle in Kiefersfelden für 10,01 EUR. Im Tankstellenshop erwarb er einen Schokoriegel und 2 Vignetten für Österreich. An der Kasse wurde ihm hierfür ein Betrag von 25,30 EUR in Rechnung gestellt, der Kraftstoff war hierin nicht enthalten. Erst nachdem der Beklagte die Tankstelle verlassen hatte, wurde der Vorgang bemerkt. Mit Hilfe der eingeschalteten Detektei konnte der Beklagte schließlich ermittelt werden. Die Tankstellenbetreiberin stellte dem Beklagten neben dem Kraftstoff 137 EUR Detekteikosten, 39 EUR Anwaltskosten sowie eine Auslagenpauschale von 25 EUR in Rechnung. Der Beklagte versuchte sich damit zu entschuldigen, dass er beim Bezahlen der von ihm gekauften Artikel nicht bemerkt habe, dass der Treibstoff nicht in der Rechnung enthalten war. Die Kassiererin hätte ihn fragen müssen, ob er auch getankt habe. Dies sah der BGH anders. Insbesondere bei stärkerer Frequentierung des Shops sei es für die Kassenangestellten häufig nicht möglich, den Überblick darüber zu behalten, wer Tank- und/oder wer nur Shopkunde sei. Der Kunde, der sich selbst an der Zapfsäule bedient habe, sei daher verpflichtet, aktiv auf den Tankvorgang hinzuweisen.

Mit Verlassen der Tankstelle gerate der Tankkunde daher in Zahlungsverzug, wenn er seiner Hinweispflicht nicht Genüge getan habe. Eine Mahnung sei insoweit entbehrlich. Jedem Tankkunden sei bewusst, dass ihm das Tanken nur mit der Maßgabe gestattet sei, dass er unverzüglich bezahle. Eine Mahnung sei dem Tankstelle...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    394
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    374
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    320
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    305
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    265
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    253
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    242
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    184
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    182
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    170
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    163
  • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
    150
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    145
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    142
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    132
  • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
    131
  • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
    131
  • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
    127
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    125
  • Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen (zu § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 UStG)
    120
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BGH VIII ZR 171/10
BGH VIII ZR 171/10

  Entscheidungsstichwort (Thema) Kaufvertragsabschluss durch Kraftstoffentnahme an einer Selbstbedienungstankstelle. Verzugseintritt  Leitsatz (amtlich) a) Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren