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VG des Saarlandes Beschluss vom 11.11.2008 - 2 L 928/08

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Für die eine qualifizierte Berufsausbildung nicht voraussetzende Tätigkeit als Montagearbeiter ist die Zustimmung der Bundesagentur nicht zulässig i.S.v. § 18 Abs. 3 AufenthG

 

Normenkette

VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2, Abs. 5 S. 1, § 123 Abs. 1; SaarlAGVwGO § 20; AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3, § 8 Abs. 1, §§ 18, 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, §§ 39, 42, 59 Abs. 1, § 81 Abs. 3 S. 1, Abs. 4, § 84 Abs. 1 Nr. 1; BeschVerfV §§ 6-7; BeschV § 25

 

Nachgehend

OVG des Saarlandes (Beschluss vom 04.02.2009; Aktenzeichen 2 B 449/08)

 

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

 

Gründe

Der vorrangige Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10.09.2008, mit dem sein Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt und er unter Androhung der Abschiebung nach Ägypten zur Ausreise bis zum 30.09.2008 aufgefordert worden ist, ist gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i. V. m. § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG bzw. § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 VwGO i. V. m § 20 SaarlAGVwGO statthaft. Der auch im Übrigen zulässige Antrag bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg.

Weder die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Ablehnung des Antragsgegners, dem Antragsteller die ihm zuletzt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG befristet bis zum 31.08.2007 erteilte Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, noch die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung begegnen bei der im Rahmen des vorliegenden Verfahrens allein möglichen summarischen Prüfung durchgreifenden Bed...

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