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Thüringer FG Urteil vom 15.10.2003 - IV 272/00

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anteilige Übernahme einer Instrumentenversicherungsprämie kein Arbeitslohn. Nachforderung von Lohnsteuer 1996, 1997

 

Leitsatz (redaktionell)

Übernimmt der Arbeitgeber 70 % der Orchestermitgliedern für die Versicherung ihrer im Dienst verwendeten Instrumente entstehenden Prämie, ist darin kein Arbeitslohn zu sehen.

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 3 Nr. 50

 

Tenor

1. Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid vom 14.12.1998 sowie die Einspruchsentscheidung vom 15.02.2000 werden aufgehoben.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten der Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit diese nicht zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist nur noch umstritten, ob Zahlungen an Orchestermitglieder für Instrumentenversicherungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Soweit darüber hinaus ursprünglich auch darum gestritten wurde, ob der Ersatz von Reparaturkosten zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört, hat der Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass solche Aufwendungen nicht Gegenstand der angefochtenen Nachforderungsbescheide seien. Hierauf haben beide Beteiligten ihren diesbezüglichen Sachvortrag fallen gelassen.

Der Kläger ist ein Eigenbetrieb der Stadt A. Er unterhält ein renommiertes Orchester. Die Mitglieder des Orchesters spielen überwiegend auf eigenen Instrumenten, deren Anschaffungskosten zwischen 10.000 DM und 150.000 DM betrugen. Sie haben in der Regel diese Instrumente gegen Diebstahl und Beschädigung (durch Dritte) versichert. Von der jährlichen Versicherungspr...

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