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SG Mainz Urteil vom 10.11.1997 - S 7 Ar 168/95

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung. Zuverlässigkeit. Unparteilichkeit. Mitglied der Scientology Kirche

Orientierungssatz

Zur Entziehung der Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung aufgrund berechtigter Zweifel an der Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit eines Mitglieds der Scientology Kirche.

Normenkette

AFG § 23 Abs. 3 S. 1; AFG § 20 Abs. 1; AFG § 23a Abs. 2 Nr. 1; SGB X § 97 Abs. 1

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.12.2000; Aktenzeichen B 11/7 AL 30/99 R)

LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.01.1999; Aktenzeichen L 7 Ar 23/98)

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung zweier Erlaubnisse zur Arbeitsvermittlung.

Mit Bescheiden vom 27.12.1994 erteilte das Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz-Saarland der 1956 geborenen Klägerin eine bis zum 26.12.1997 befristete Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung und eine besondere Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung gemäß den §§ 23 Abs 1 iVm Abs 4 Satz 1 bzw 23 Abs 1 und Abs 2 iVm Abs 4 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25.6.1969 in der Fassung des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 (BeschfG 1994) vom 26.7.1994. Der Klägerin wurde gestattet, Personen, die in Au-pair-Arbeitsverhältnissen tätig werden, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ferner Arbeitnehmer unter 25 Jahren für Au-pair-Beschäftigungen bis zu einem Jahr von der Bundesrepublik Deutschland nach Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und von dort in die Bundesrepublik Deutschland zu vermitteln.

Seit 1979 ist die Klägerin Anhängerin der Scientology-Lehre, zur Zeit ist sie Mitglied der "Scientology-...

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nicht rechtskräftig Verfahrensgang SG Mainz (Entscheidung vom 10.11.1997; Aktenzeichen S 7 Ar 168/95) Nachgehend BSG (Beschluss vom 25.06.2002; Aktenzeichen B 11 AL 21/02 B) ...

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