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SG Aachen Urteil vom 13.09.2006 - S 19 SO 25/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. bedarfsorientierte Grundsicherung. Anwendbarkeit von § 44 SGB 10. Einkommenseinsatz. Anrechnung des Kindergeldes. volljähriges behindertes Kind

 

Orientierungssatz

1. Bei Leistungen nach §§ 41ff SGB 12 und nach dem GSiG handelt es sich um Sozialleistungen iS des § 44 Abs 1 S 1 SGB 10.

2. Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen behinderten Kindes ist nicht auf die Leistungen nach §§ 41ff SGB 12 bzw nach dem GSiG anzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.10.2007; Aktenzeichen B 8/9b SO 15/06 R)

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Nachzahlung von Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) bzw. dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) vom 01.12.2004 bis zum 30.06.2005.

Der ... 1961 geborene Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100 und dauerhaft erwerbsgemindert. Er lebt bei seiner Mutter, die zu seiner Betreuerin bestellt ist.

Mit Bescheiden vom 11.01.2005 bewilligte der Beklagte dem Kläger Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung für den Monat Dezember 2004 nach dem GSiG und für die Zeit vom 01.01.2005 bis auf weiteres nach dem SGB XII. Dabei rechnete der Beklagte das Kindergeld, das der Mutter des Klägers gezahlt wurde, in Höhe von 154,00 EUR monatlich als Einkommen des Klägers an. Mit Bescheid vom 14.06.2005 hob der Beklagte den Bewilligungsbescheid für die Zeit ab dem 01.07.2005 auf. Er bewilligte dem Kläger Leistungen zur Grundsicherung in Höhe von weiter 234,20 EUR. Hierbei rechnete er weiter das an die Mutter gezahlte Kindergeld als Einkommen des Klägers an. Einen gleichlautenden Bescheid erließ der Beklagte unter dem 23.06.2006.

Gegen d...

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