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Saarländisches OLG Beschluss vom 04.04.2007 - 5 W 2/07-2

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Entscheidungsstichwort (Thema)

WEG: Pflichten des Wohnungseigentümers nach § 14 WEG

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, psychische Beeinträchtigungen durch einen Mieter seines Sondereigentums, die den räumlich-gegenständlichen Bereich des Sondereigentums der Anderen behindern, zu verhindern oder abzustellen.

 

Verfahrensgang

LG Saarbrücken (Beschluss vom 06.11.2006; Aktenzeichen 5 T 183/06)

AG Homburg (Aktenzeichen 1 II 121/03)

 

Tenor

I. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des LG Saarbrücken vom 6.11.2006, 5 T 183/06, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Behandlung und erneuten Entscheidung an das LG zurückverwiesen.

II. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde bleibt dem LG vorbehalten.

 

Gründe

I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft "A. G. 21 in H.". Die Antragsgegnerin bewohnte die ihr bis 2004 gehörende und unter der Eigentumswohnung des Antragstellers gelegene Eigentumswohnung zusammen mit ihrem Lebensgefährten, dem Zeugen F. Die Wohneinheit des Antragstellers war an die Zeugin K. vermietet, die diese mit ihrer Tochter bewohnte. Das Wohngebäude ist insgesamt hellhörig.

Mit Schreiben vom 23.11.2002 zeigte die Mieterin K. ggü. dem Antragsteller näher bezeichnete Verhaltensweisen des Zeugen F. ("folgende Schikanen") an (Bl. 7 d.A.).

In der auf den 10.11.2003 anberaumten Wohnungseigentümerversammlung war unter TOP 6 ein Beschluss über den Entzug des Wohnungseigentums nach § 18 WEG von Frau M. S. wegen Verstoßes gegen die Gemeinschafts- und Hausordnung vorgesehen (Bl. 29 d.A.). Eine solche Beschlussfassung erfolgte nicht (Bl. 30 d.A....

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