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OVG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 26.05.1999 - A 5 S 12/97

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Personalrat. Mitbestimmung. Höhergruppierung. Seminarleiter. Landespersonalvertretungsrecht

 

Leitsatz (amtlich)

Der Leiter der Ausbildungs- und Studienseminare im Lande Sachsen-Anhalt gehört nicht zu dem Personenkreis, in deren Personalangelegenheiten die Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 68 Nr. 1 PersVG LSA ausgeschlossen ist.

 

Normenkette

LSA-PersVG § 67 Abs. 1 Nr. 2, § 68 Nr. 1, § 85 Abs. 2, § 90 S. 1

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei der Bestellung des vormaligen Lehrers Dr. … zum Seminarleiter des Ausbildungsseminars Magdeburg.

Dr. … war bis zum 17. Oktober 1993 als stellvertretender Seminarleiter des Ausbildungsseminars S. eingesetzt. Zum 18. Oktober 1993 wurde er an das Ausbildungsseminar Magdeburg abgeordnet und mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des Seminarleiters betraut. Im Juni 1995 wurde die Stelle zur endgültigen Besetzung ausgeschrieben. Bei den Vorstellungsgesprächen am 26. September 1995 wurde auch eine Vertreterin des Antragstellers hinzugezogen. Die Wahl fiel auf Dr. …, dem die Stelle aus haushaltsrechtlichen Gründen jedoch nicht zugleich übertragen werden konnte.

Mit Schreiben an den Antragsgegner vom 26. August 1996 teilte der Beteiligte mit, Dr. … solle als Leiter des Ausbildungsseminars in die Vergütungsgruppe I b BAT-O höhergruppiert werden. Es werde um Zustimmung gebeten. Der Antragsteller erteilte diese Zustimmung mit Schreiben vom 5. September 1996, machte jedoch mit Schreiben vom 24. Oktober 1996 darauf aufmerksam, dass er auch bei der „Stellenbesetzung” habe beteiligt werden müssen. Dieser Mitbestimmungstatbestand sei durch die Beteiligung bei der Höhergruppierung nicht erfasst. Der Beteiligte teilte hierzu mit Schreiben vom 12. November 1996 mit...

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