Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

OLG Düsseldorf Urteil vom 13.06.1997 - 22 U 259/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

LG Krefeld (Teilurteil vom 08.11.1996; Aktenzeichen 5 O 628/94)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 8. November 1996 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.464,00 DM nebst 4 % Zinsen aus 2.854,00 DM seit dem 23. November 1994 und 4 % Zinsen aus 4.610,00 DM seit dem 7. Oktober 1996 zu zahlen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten hat nur in geringem Umfang Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte verurteilt, der Klägerin in Höhe der entgangenen Mieteinnahmen für die Zeit vom 1.1.1994 bis 30.4.1996 Schadensersatz zu leisten. Soweit das angefochtene Urteil in Höhe von 274,00 DM dennoch abzuändern ist, erfolgt dies wegen eines dem Landgericht versehentlich unterlaufenen Rechenfehlers.

Der Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 906 Abs. 1 BGB. Von den Maschinen der Gießerei der Beklagten gingen in derzeit vom 1.1.1994–30.4.1996 Erschütterungen aus, welche die Klägerin nach der maßgebenden DIN 4150 Teil 2 „Erschütterungen im Bauwesen/Erschütterungen auf Menschen in Gebäuden”) nicht hinnehmen mußte. Der Beklagten ist insofern allerdings nicht nur die Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB vorzuwerfen, sondern auch eine widerrechtliche Eigentumsverletzung zum Nachteil der Klägerin, so daß sich der Anspruch auch aus § 823 Abs. 1 BGB rechtfertigt (vgl. Staudinger-Roth, BGB, 13. Aufl., § 906 Rdn. 57 m.w.N.).

Daß in dem Zeitraum von Januar 1994 bis April 1996 von dem Betrieb der Beklagten Erschütterungen im Sinne des § 90...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Steuerliche Chancen und Risiken bei Immobilien: dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten bei Erwerb, Vermietung, Veräußerung, Erbschaft und Schenkung von Immobilien verschaffen.


Mietminderungslexikon
Mietminderungslexikon

Zusammenfassung Überblick Ist die subjektiv empfundene Beeinträchtigung als Mangel zu werten? Ist eine Mietminderung gerechtfertigt? Im Folgenden finden Sie eine alphabetisch geordnete Aufstellung von Schlagwörtern, die einer ersten Orientierung dienen ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren