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OLG Düsseldorf Urteil vom 12.03.1997 - 9 U 201/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzlicher Übergang der hinterlegten Mietsicherheiten auf den Grundstückserwerber und neuen Vermieter

 

Leitsatz (redaktionell)

Mit dem Erwerb eines vermieteten Grundstücks vollzieht sich ein gesetzlicher Kontoinhaberwechsel hinsichtlich der vom Vermieter auf einem Sonderkonto angelegten Mietkautionen.

 

Verfahrensgang

LG Düsseldorf (Teilurteil vom 24.06.1996; Aktenzeichen 1 O 49/96)

 

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 1996 – 1 O 49/96 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird in Höhe von 10.139,60 DM nebst Zinsen abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Über die die abgewiesene Klageforderung betreffenden Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat das Landgericht mit dem Schlußurteil zu entscheiden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Gründe

Die zulässige Berufung hat Erfolg, weil der durch Teilurteil der Klägerin zuerkannte Anspruch auf Zahlung eines den Mietkautionen nebst Zinsen entsprechenden Betrages unbegründet ist. Die Klägerin hat insoweit keinen Zahlungsanspruch (mehr).

Zwar vereinbarten die Parteien, daß der Beklagte der Klägerin am Tage des Besitzüberganges (dem 8. November 1995) die Mietkautionen einschließlich Zinsen zu übergeben hatte (§ 8.2 des Kaufvertrages vom 13. Juni 1995 in der Fassung der Vereinbarung vom 4. August 1995, Bl. 23, 25 d.A.). Dieser Vereinbarung kann jedoch nicht entnommen werden, daß hiermit § 572 BGB abbedungen werden sollte; eine solche Auslegung würde weder dem Wortlaut noch der Interessenlage der Klägerin gerecht werden. Mit der Rechtsinhaberschaft an der Forderung gegen die Bank, bei der die Mietkautionen auf ein...

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