Entscheidungsstichwort (Thema)
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses: Schreibbüro in der Wohnung, Unpünktlichkeit der Mietzinszahlung. Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses: Hausfriedensstörung durch Kinder
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die Eröffnung eines Schreibbüros in der Mietwohnung ist kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache.
2. Zahlt das Sozialamt regelmäßig bis auf einen geringen Eigenanteil des Mieters den monatlichen Mietzins, so begründet die ständige unpünktliche Zahlung des Eigenanteils nicht die fristlose Kündigung.
3. Eine nachhaltige Störung des Hausfriedens liegt bei beleidigenden hänselnden Äußerungen von 2 Töchtern der Mieterin dann nicht vor, wenn die Mieter im Hause die Mutter nicht angesprochen und der Vermieter sie nicht abgemahnt hat.
4. Beschimpfungen des Bewohners eines Nachbarhauses stören nicht den Hausfrieden.
Fundstellen