Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialpolitik. Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Richtlinie 80/987/EWG. Änderungsrichtlinie 2002/74/EG. In einem Vergleich vereinbarte Entlassungsentschädigung. Durch die Garantieeinrichtung sichergestellte Zahlung. Zahlung, die den Erlass einer gerichtlichen Entscheidung voraussetzt
Beteiligte
Fondo de Garantía Salarial (Fogasa) |
Tenor
1. Wenn ein Mitgliedstaat vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG in seinem innerstaatlichen Recht dem Arbeitnehmer in Bezug auf eine Abfindung bei Vertragsbeendigung einen Anspruch auf Schutz durch die Garantieeinrichtung im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gewährt hat, so fällt die Anwendung der entsprechenden Vorschriften bei einer nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in den Anwendungsbereich der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in ihrer durch die Richtlinie 2002/74 geänderten Fassung.
2. Im Anwendungsbereich der Richtlinie 80/987 in ihrer durch die Richtlinie 2002/74 geänderten Fassung verlangt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, so wie er in der Gemeinschaftsrechtsordnung anerkannt ist, dass, wenn nach einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden gesetzliche Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsvertrags, die in einem Urteil zuerkannt wurden, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers von der Garantieeinrichtung zu tragen sind, Abfindungen derselben Art, die in einer vor...