Entscheidungsstichwort (Thema)
Ermäßigter Verbrauchsteuersatz für Bier, Bier aus kleinen unabhängigen Brauereien, Kriterien der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
Leitsatz (amtlich)
Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ist dahin zu verstehen, dass eine Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass strukturelle Verflechtungen bei Beteiligungen und Stimmrechten bestehen, und die ein und derselben Person, die in mehreren der betroffenen Brauereien Geschäftsführungsaufgaben wahrnimmt, unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten die Möglichkeit bietet, auf geschäftliche Entscheidungen dieser Brauereien Einfluss zu nehmen, es ausschließt, diese Brauereien als voneinander wirtschaftlich unabhängig anzusehen.
Normenkette
EWGRL 83/92 Art. 4 Abs. 2
Beteiligte
Verfahrensgang
Tatbestand
„Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern ‐ Richtlinie 92/83/EWG ‐ Art. 4 Abs. 2 ‐ Kleine Brauerei, die rechtlich und wirtschaftlich von einer anderen Brauerei unabhängig ist ‐ Kriterien der rechtlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit ‐ Möglichkeit, unter mittelbarem Einfluss zu stehen“
In der Rechtssache C-83/08
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Thüringer Finanzgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. November 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 25. Februar 2008, in dem Verfahren
Glückauf Brauerei GmbH
gegen
Hauptzollamt Erfurt
erlässt
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts, des Richters T. von Danwitz, der Richterin R. Silva de Lapuerta sowie ...