Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 05.02.2002 - VI B 165/99 (NV)

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge im Jahr 1994

 

Leitsatz (NV)

  1. Das gemäß § 53 Satz 1 EStG festgelegte Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 1994 in Höhe von 6.096 DM ist nach den Vorgaben des BVerfG ermittelt und dementsprechend verfassungsgemäß.
  2. Im VZ 1994 wächst die Vorschrift des § 32 Abs. 6 EStG a.F. bei Eltern mit 3 Kindern erst ab einem Grenzsteuersatz von deutlich über 40 v.H. in die verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit hinein.
  3. Individueller Sonderbedarf ist bei der Ermittlung des Existenzminimums des Kindes nicht zu berücksichtigen.
 

Normenkette

EStG § 32 Abs. 6, § 53 S. 1

 

Gründe

Der Senat kann offen lassen, ob die Nichtzulassungsbeschwerde den Darlegungsanforderungen des § 115 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) a.F. i.V.m. Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) entspricht, jedenfalls ist die Beschwerde unbegründet.

Die Rechtsfrage, in welcher Höhe im Streitjahr 1994 Kinderfreibeträge zu gewähren sind, ist durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, 2 BvR 1220/93 und 2 BvR 1852, 1853/97 (BVerfGE 99, 246, 268 und 273, BStBl II 1999, 174, 193 und 194) und deren Umsetzung durch § 53 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.d.F. des Gesetzes zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 (BGBl I 1999, 2552, BStBl II 2000, 4) geklärt. Die Frage hat deshalb keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 2000 VI B 13/98, BFH/NV 2000, 835).

Nach § 53 Satz 1 EStG ist für 1994 ein Betrag von 6 096 DM als Existenzminimum für jedes bei der Festsetzung zu berücksichtigende Kind steuerfrei zu belassen. Dieser und die anderen Beträge sind nach den Vorgaben des BVerfG ermittelt, gegen ihre Verfassungsmäßigkeit bestehen insoweit keine Bedenken. Im Veranlagungszeitraum 1994 wächst die Vorschrift des § 32 Abs. 6 EStG a.F. bei Eltern mit drei Kindern erst ab einem Grenzsteuersatz, der erheblich über 40 v.H. liegt (vgl. Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen ―BMF― vom 29. März 1999 IV C 4 -S 2282a- 24/99, Betriebs-Berater 1999, 831) bzw. bei einem zu versteuernden Einkommen bei Verheirateten von 168 480 DM (s. BMF-Schreiben vom 14. März 2000 IV C 4 -S 2282a- 35/00, Anlage 2, BStBl I 2000, 413) in die verfassungsrechtliche Unvereinbarkeit hinein (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 28. April 1999 VI B 12/98, BFH/NV 1999, 1328, und vom 4. Mai 1999 VI B 9/98, BFH/NV 1999, 1328). Es bestehen demnach keine Zweifel, dass das Existenzminimum der drei Kinder im Streitjahr 1994 von der Einkommensteuer verschont geblieben ist.

Individueller Sonderbedarf ist dabei nicht zu berücksichtigen, vielmehr sind bei allen Steuerpflichtigen die existenznotwendigen Mindestaufwendungen anzusetzen; ein Erziehungsbedarf war im Streitjahr noch nicht zu berücksichtigen (s. den o.a. BVerfG-Beschluss in BStBl II 1999, 174, 181, 191 f.).

 

Fundstellen

BFH/NV 2002, 781

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 14b Verspätungszuschlag
    262
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 109 Verlängerung von Fristen / 5.1 Allgemeines
    170
  • Grunderwerbsteuer bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG) (ErbStB 2022, Heft 8, S. 247)
    129
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / VI. Umrechnungsfaktoren zur Ermittlung der Brutto-Grundfläche bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken
    125
  • Bedarfsbewertung: Erklärung zur Feststellung des Bedarfs ... / 1 Erläuterungen zum Formular
    119
  • Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ... / 5.1 Landwirtschaftliche Nutzung – § 237 Abs. 2 BewG
    113
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 28 Allgemeines / 3.5 Verlegung einer Betriebsstätte von einer in eine andere Gemeinde (§ 28 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GewStG)
    111
  • Weilbach, GrEStG § 1 Erwerbsvorgänge / 3 Tauschvertrag (Abs. 5)
    111
  • Kapitalgesellschaft: Liquidation / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens
    109
  • Änderungsvorschriften / 5 Gegenrechnung materieller Fehler
    105
  • Praxisveräußerung, Praxisaufgabe und Praxisübertragung: ... / 2.1 Tod eines Freiberuflers
    105
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 29 Zerlegungsmaßstab / 3.2 Zerlegung nach Arbeitslöhnen (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
    95
  • Erbschaftsteuererklärung: Anlage Erwerber vom 1.1.2009 b ... / 1.6 Erwerb durch Erbanfall (Zeilen 22 bis 31)
    93
  • Frotscher/Drüen, GewStG § 7 Gewerbeertrag / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen
    93
  • Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) (estb 2022, Heft 12, S. 467)
    93
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 173 Aufhebung oder Änderung von ... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens
    92
  • Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners
    85
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 13b Begünstigtes Vermögen
    73
  • Pflegekosten / 1.3 Unterbringung in einem Heim
    71
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorbemerkungen zu §§ 172–177 / 3.1 Formelle Bestandskraft als Unanfechtbarkeit
    71
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH Kommentierung: Neue Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge.


Praxis-Tipp: Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung weiterhin auf dem Prüfstand
Arzneimittel, Tabletten und Geld
Bild: Haufe Online Redaktion

Die bisher wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG erhobenen Verfassungsbeschwerden sind vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen worden. Aktuell ist eine weitere Verfassungsbeschwerde anhängig, bei der noch offen ist, ob sie zur Entscheidung angenommen wird.


Erfolgreich umsetzen: Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Neue Arbeitswelt in der Steuerberatung
Bild: Haufe Shop

Das Buch ist ein Wegweiser für alle, die ihre Kanzlei in eine moderne und zukunftsorientierte Arbeitsumgebung transformieren wollen. Es bietet Strategien und praktische Ratschläge, um die Vorteile von New Work voll auszuschöpfen und sich erfolgreich den neuen Herausforderungen zu stellen.


BFH VI B 166/99 (NV)
BFH VI B 166/99 (NV)

  Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungsmäßigkeit der Kinderfreibeträge im Jahr 1994  Leitsatz (NV) Das in § 53 Satz 1 EStG festgelegte Existenzminimum eines Kindes im Jahr 1994 in Höhe von 6.096 DM ist nach den Vorgaben des BVerfG ermittelt; ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Bild: Adobe
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Steuern Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Onlinetraining
Smartsteuer
Schäffer-Poeschel
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software
Komplettlösungen Steuern
Kanzleimanagement Lösungen
Steuern im Unternehmen
Lösungen für die Steuererklärung
Steuer-Kommentare
Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren