Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Dortmund Urteil vom 18.04.2024 - 514 C 112/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, es zu unterlassen, einen Strandkorb außerhalb der ihnen zugewiesenen Sondernutzungsfläche Nr. 1 gemäß Aufteilungsplan (Terrasse Nr. 1), beigefügt der Klage vom 00.00.0000 als Anlage K1, abzustellen, somit auch nicht auf der unmittelbar an die Sondernutzungsfläche angrenzenden Pflasterfläche.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, es zu unterlassen, eine Wäschespinne im Sichtbereich der Sondernutzungsfläche Nr. 2 gemäß Aufteilungsplan der Klageschrift (Terrasse Nr. 2) aufzustellen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

5. Der Streitwert wird auf bis zu 2.000,00 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Parteien bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft P.-straße N01 in E.. Es handelt sich um eine Zweier-WEG. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die gesamte Gartenfläche im Gemeinschaftseigentum steht und lediglich an den jeweiligen Terrassen der Parteien ein Sondernutzungsrecht besteht, wobei zwischen den Parteien nicht unstreitig ist, ob die Terrasse der Klägerin so errichtet wurde, wie dies die Teilungserklärung vorsieht. Die Terrasse Nr. 1 steht im Sondernutzungsrecht der Beklagten, die Terrasse Nr. 2 im Sondernutzungsrecht der Klägerin. Wegen der Einzelheiten wird auf den Lageplan Bl. 6 d.A. Bezug genommen. Die Beklagten nutzen auf ihrer Terrasse einen Strandkorb, welcher zumindest gelegentlich außerhalb des eingeräumten Sondernutzungsrechts, abgedeckt mit einer Plane, auf dem Gemeinschaftseigentum steht. Darüber hinaus stellen die Beklagten zumindest gelegentlich im gemeinschaftlichen Garten eine Wäschespinne auf und trocknen dort ihre Wäsche, wobei diese Wäschespinne, wenn sie aufges...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Datenschutz (ZertVerwV) / 6 Informationspflichten
    0
  • Förderprogramme zur Finanzierung energetischer Maßnahmen / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen
    0
  • Gemeinschaftliches Eigentum: Erhaltungspflicht / 1 Leitsatz
    0
  • Informations- und Auskunftspflichten bei der Datenerhebung / 1.3 Mitzuteilende Informationen nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO
    0
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (ZertVerwV) / 7.1 Betreten
    0
  • Tierhaltung – Verbot nur aus sachlichen Gründen zulässig / 5 Entscheidung
    0
  • Wohnungseigentümerversammlung (ZertVerwV) / 1.4.1 Wohnungseigentümer
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Trainingsbuch für die zertifizierte WEG-Verwaltung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch unterstützt Sie optimal bei der Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK und bei den komplexen Aufgaben in der WEG-Verwaltung. Es enthält über 500 Fragen mit zahlreichen Lösungsmöglichkeiten zu allen relevanten Rechtsgebieten in Form eines Multiple-Choice-Tests, wie sie zumeist bei den schriftlichen Prüfungen verwendet werden.


OLG Zweibrücken 3 W 198/99
OLG Zweibrücken 3 W 198/99

  Verfahrensgang AG Montabaur (Urteil vom 31.10.1998; Aktenzeichen 9 UR II 4/97) LG Koblenz (Aktenzeichen 2 T 703/98)   Tenor 1. Der angefochtene Beschluss des Landgerichts wird insoweit aufgehoben, als er die sofortige ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren