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Weiterer Vorschuss (Sonderumlage): Vollstreckungsabwehrklage?

Dr. Oliver Elzer
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1 Leitsatz

Ist ein Wohnungseigentümer rechtskräftig zur Zahlung weiteren Vorschusses (Sonderumlage) verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, sei nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt worden.

2 Normenkette

§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG; § 767 ZPO

3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen die Reparatur des Daches (Erhaltungs-Beschluss). Zur Finanzierung bestimmen sie nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG weiteren Vorschuss (im Weiteren: Sonderumlage) i. H. v. 100.000 EUR. Auf Wohnungseigentümer K entfällt ein Betrag von 49.970 EUR. Da er diesen nicht zahlt (er hat den Erhaltungs-Beschluss angegriffen), wird er auf die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Zahlung dieses Betrags verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Danach erklärt das LG den Erhaltungs-Beschluss für ungültig. K meint jetzt, mit diesem Urteil sei die Grundlage für die Zahlung der 49.970 EUR entfallen. Er erhebt daher gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vollstreckungsabwehrklage.

4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Voraussetzungen des § 767 ZPO lägen nicht vor. Denn dann müsste nach Rechtskraft des Urteils über die Sonderumlage erstmals eine materiell-rechtliche Einwendung entstanden sein, die den rechtskräftig entschiedenen Anspruch selbst betreffe. Hieran fehle es. K sei nämlich weiter zur Zahlung aus der Sonderumlage verpflichtet. Der ihr zugrunde liegende Beschluss sei nicht angefochten worden und demzufolge auch nicht für ungültig erklärt worden. Dass der Erhaltungsbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt worden sei, ändere nichts. Der Erhaltungsbeschluss und der Vorschuss-Beschluss könnten unterschiedliche Entwicklungen nehmen. Wollten die Wohnungseigentümer ein Ause...

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Leitsatz (amtlich) Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung eine Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die ...

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