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Warum darf in Flucht- und Rettungswegen kein Material ge ... / 3 FAQs

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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1) "Die Paletten stehen hier ja nur jetzt gerade, weil …" – Was soll man darauf antworten?

Natürlich wird über Flucht- und Rettungswege auch Material transportiert. Dabei kann ein solcher Transportprozess auch einmal unterbrochen werden, sodass – vorübergehend – etwas abgestellt wird. Wie lange dieses "vorübergehend" sein darf, dazu kann man keine konkrete Angabe machen. In hochsensiblen Bereichen wie den Ausgängen von Versammlungsstätten, Kaufhäusern o. Ä. können schon wenige Stunden zu viel sein. In dünn besetzten, ebenerdigen Räumen, die von den Nutzern notfalls auch auf anderen Wegen (z. B. durch die Fenster) verlassen werden können, muss die Sache dagegen sicher nicht ganz so eng gesehen werden.

Tatsache ist, dass die Verantwortung für den Vorgang in jedem Fall bei den Verantwortlichen vor Ort bleibt – es gibt keine Pauschalfreigabe für bestimmte kürzere oder längere "Abstellfristen".

Auf keinen Fall kann es toleriert werden, wenn während eines mehrwöchigen Umbauprozesses sensible Bereiche zugestellt bleiben. Da wäre dann z. B. ein angemieteter Lagercontainer fällig.

2) Unser Treppenhaus verfügt über viel größere Flächen als sinnvoll und erforderlich. Können wir da einen dringend benötigten Abstellraum abzweigen?

Das ist durchaus möglich, sollte aber auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Sie stellt sicher, dass

  • die vorgesehene Abtrennung das Treppenhaus oder den Flur nicht unzulässig einengt und
  • der vorgesehene Einbau die nötigen Brandschutzanforderungen im Hinblick auf Feuerwiderstandsdauer und Abtrennung zum Fluchtweg einhält.

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