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Versicherungen im Wohnungseigentum / 7.4 Der gleitende Neuwert

Alexander C. Blankenstein
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Der Umfang des Versicherungsschutzes und damit die Höhe der Entschädigung wird im Wesentlichen von der Versicherungsform bestimmt, da diese auch die Versicherungssumme beeinflusst. Die heute am häufigsten angewendete und auch für den Versicherungsnehmer vorteilhafteste Versicherungsform ist die gleitende Neuwertversicherung. Sie bietet den idealen Versicherungsschutz auf "gleitender Basis". Das heißt, die Leistung richtet sich nach dem ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadens.

Der Versicherungsnehmer braucht örtliche Baupreisschwankungen nicht zu tragen, denn bei Vereinbarung der gleitenden Neuwertversicherung und korrekter Versicherungssumme 1914 hat er einen Anspruch, der den Wiederherstellungskosten des gleichen Gebäudes zu ortsüblichen Neubaupreisen entspricht. Ein Abzug für Alter und Abnutzung (Wertminderung) wird nicht gemacht.

 
Achtung

Jährlich neu festgelegt

Der gleitende Neuwertfaktor kann jährlich zum 1. Januar eines Jahres neu festgelegt werden. Ermittelt wird er aus dem Baukostenindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe.

Im Fall einer Änderung des gleitenden Neuwertfaktors (mit Folge einer Beitragsangleichung) kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats die evtl. Erhöhung rückgängig machen. In diesem Fall wird der Vertrag als Neuwertversicherung mit fester Summe und bisheriger Prämie weitergeführt. Hierbei wird bei der Entschädigung auch keine Wertminderung geltend gemacht, jedoch werden die örtlichen Baupreisschwankungen nicht ausgeglichen (wie beim gleitenden Neuwert), sodass eine "manuelle" Anpassung der Versicherungssumme an den gültigen Versicherungswert erfolgen muss – ansonsten droht Unterversicherung!

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