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Verbesserung der Effektivität und Effizienz des betriebl ... / 2 Nachweis des Nutzens bzw. der Effektivität und Effizienz erforderlich

Dr. Albert Ritter
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Die Praxis zeigt, dass die Bedeutung betrieblicher Aktivitäten in starkem Maße von deren nachweislichem Beitrag zum Unternehmenserfolg abhängt. Natürlich ist es nicht die primäre Aufgabe des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, den Ertrag, die Wirtschaftlichkeit oder die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu verbessern. Durch eine gute Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz, gesunde und leis­tungs­fähige Mitarbeiter, stabile Prozesse und anderes mehr[1], trägt er jedoch durchaus auch zum Erfolg des Unternehmens bei. In der Regel wird dieser Nutzen jedoch nicht erfasst. Im Gegenteil, Arbeitsschutz wird betrieblich vielfach als zusätzlicher Aufwand und damit auch als Kostenverursacher betrachtet. Dies mag einerseits an der Schwierigkeit der direkten und unmittelbaren Quantifizierung des betrieblichen Nutzens von Arbeitsschutzmaßnahmen liegen, wobei eine grobe Abschätzung bereits sehr hilfreich wäre. Andererseits entspricht es auch nicht dem klassischen Selbstverständnis des Arbeitsschutzes, seinen wirtschaftlichen Nutzen nachzuweisen. Argumentiert wird gerne, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz schließlich eine rechtliche Forderung darstellen und die Umsetzung dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nicht vom zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen abhängen darf. Dies ist auch zweifelsohne richtig, aber Menschen (Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter) engagieren sich nun mal am stärksten für ihnen oder ihrem Umfeld wichtige Ziele sowie Dinge, von denen sie einen Nutzen erwarten.

Eine bedeutende Herausforderung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz[2] ist deshalb auch die Notwendigkeit, den Beitrag von Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Erfolg des Unternehmens bzw. die Effektivität und Effizienz der hierfür erforderlich...

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